Was kosten die Stadt Iserlohn die politische Arbeit der Fraktionen, der Gruppe, der Gremien sowie die Büro-Ausstattung und die Personalkosten der Fraktions-Beschäftigten pro Jahr? LokalDirekt hat die Verwaltung um Auskunft dazu gebeten. Viele Details sind auch auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.
1. Wie hoch sind die Haushaltsansätze im städtischen Etat für die politische Gremienarbeit (Fraktionssitzungen, Sitzungen Fachausschuss, Haupt- und Personalausschuss sowie Rat)?
„Im Haushaltsplan 2026 sind für die Aufwendungen im Rahmen politischer Gremienarbeit bzw. für dahingehende ehrenamtliche Tätigkeiten Mittel in Höhe von 867.000 Euro veranschlagt.“
2. Wie haben sich diese Kosten in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (Ausweitung der Ratsmandate eingeschlossen)?
„Das Land NRW erhöht die Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen jährlich um zwei Prozent. Verbunden mit der Ausweitung der Ratsmandate ist von einer kontinuierlichen Steigerung der städtischen Kosten für Politik und Gremienarbeit zu sprechen. Die zugehörigen Zahlen sind für 2022: 670.000 Euro, 2023: 800.000 Euro, 2024: 816.000 Euro, 2025: 832.300 Euro und für das Jahr 2026 die bereits oben genannten 867.000 Euro.
Diese Steigerung ergibt sich, obwohl im Rat der Stadt Iserlohn seit der Kommunalwahl 2025 zwei Fraktionen weniger und dafür eine Gruppe mehr vertreten ist. Aufgrund von Überhangmandaten hat der Rat der Stadt Iserlohn trotz dieser Entwicklung aktuell vier Ratsmitglieder mehr als zuvor.“
3. Wie teilen sich diese Kosten auf die einzelnen im Rat der Stadt Iserlohn vertretenen Fraktionen/Gruppe auf?
„In 2026 sind Fraktionszuwendungen in Höhe von insgesamt 668.600 Euro veranschlagt. Fraktionen erhalten monatlich je Fraktion einen Grundbetrag in Höhe von 190 Euro zzgl. 50 Euro je Fraktionsmitglied. Gruppen erhalten monatlich 190 Euro. In der o.g. Gesamtsumme sind zudem auch Personalkosten der einzelnen Fraktionen enthalten. Eine dezidierte Aufschlüsselung dieser Summe nach Fraktionen ist leider nicht möglich.“
4. Wie hoch sind die Kosten für die den Fraktionen/Gruppe zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten?
„Für die Bereitstellung von Räumen für die Fraktions- / Gruppengeschäftsstellen sowie für extern anzumietende Räume bei Fraktions- / Gruppensitzungen sind im Haushalt 2026 insgesamt 81.500 Euro veranschlagt. Die Mietzahlungen erfolgen an das Kommunale Immobilien Management. Diese beinhalten auch die Mieten der Räume für Sitzungen in Verwaltungsgebäuden. Für eine Fraktion werden Räume für Fraktionssitzungen extern bereitgestellt.“
5. Wie hoch sind die Sitzungsgelder für Ratsmitglieder sowie sachkundige Bürgerinnen und Bürger (pro Sitzung oder monatlich)?
„Die Sitzungsgelder für Ratsmitglieder liegen bei 28,20 Euro, für sachkundige Bürgerinnen und Bürger bei 56,30 Euro pro Sitzung. Diese und weitere Aufschlüsselungen sind auch auf unserer städtischen Internetseite dargestellt: https://www.iserlohn.de/rathaus-politik/politik/sitzungsgelder.
6. Wie hoch sind die Beträge der Stadt für
a) Fraktionsvorsitzende
„Die zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende bei Fraktionen mit acht und mehr Mitgliedern (in Iserlohn: CDU, AfD, SPD, DieISERLOHNER) liegt bei 1.537,20 Euro. Bei Fraktionen mit weniger als acht Mitgliedern (in Iserlohn: Grüne, Die Linke) liegt die monatliche Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende bei 1024,80 Euro im Monat. Bei einer Doppelspitze wird diese Summe durch die beiden Fraktionsvorsitzenden geteilt.“
b) Stellvertretender Fraktionsvorsitzende
„Für stellvertretende Fraktionsvorsitzende bei Fraktionen mit mindestens acht Mitgliedern beträgt die monatliche Aufwandsentschädigung 768,60 Euro. Auch bei zwei stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden (bei Fraktionen mit mindestens 16 Mitgliedern) wird diese Summe pro Stellvertreter ausbezahlt. Im Iserlohner Rat ist die CDU-Fraktion von dieser Konstellation betroffen.“
c) Ausschussvorsitzende
„Vorsitzende von Ausschüssen (mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses) erhalten eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 512,40 Euro.
d) stellvertretende Bürgermeister
„Die monatliche Summe, die an den 1. stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Iserlohn ausbezahlt wird, beträgt 1.537,20 Euro. Der 2. und 3. stellvertretende Bürgermeister der Stadt Iserlohn erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 768,60 Euro.“
e) Mitglieder in den Aufsichtsgremien der städtischen Eigenbetriebe
„Die Sitzungsgelder und Kosten für Mitglieder in den jeweiligen Aufsichtsgremien der städtischen Eigenbetriebe sind im unteren Bereich der o.g. Übersicht auf der städtischen Internetseite öffentlich zugänglich aufgeführt und dieser zu entnehmen: https://www.iserlohn.de/rathaus-politik/politik/sitzungsgelder.“











