Der Plan eines Mannes aus Georgien, in Deutschland zu arbeiten und mit dem Geld seine drei Kinder und Frau in der Heimat zu versorgen, ging bisher nicht auf. Stattdessen musste sich der 44-Jährige jetzt bereits zum dritten Mal wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht Lüdenscheid verantworten.
"Ich bereue die Tat"
Der Angeklagte legte vor dem Amtsgericht umgehend ein Geständnis ab: „Ich bereue die Tat. Ich möchte Sie um Verzeihung bitten.” Damit räumte er ein, am 20. Juli gegen 15.30 Uhr im Edeka-Markt am Wasserturm in Lüdenscheid zehn Flaschen Whisky im Wert von etwa 200 Euro gestohlen zu haben. Er hatte die Flaschen unter seiner Kleidung versteckt, eine Überwachungskamera zeichnete den Vorfall auf.
Geldnot als Motiv
Der Richter fragte angesichts der großen Menge an Spirituosen nach einem möglichen Alkoholproblem. Der Angeklagte verneinte dies. Stattdessen erklärte er, eine Flasche habe er verschenken, den Rest nach Georgien schicken wollen. Ursprünglich war der Mann mit dem Plan nach Deutschland gekommen, hier zu arbeiten und mit dem Verdienst seine Frau und seine drei Kinder in der Heimat zu unterstützen. Dieser Plan ging bislang nicht auf — bereits 2019 und 2022 stand er wegen Diebstahls beziehungsweise versuchten Diebstahls vor Gericht.
Staatsanwalt weist auf fehlende Arbeitserlaubnis hin
Der Angeklagte gab an, die Hoffnung auf eine Arbeitsstelle noch nicht aufgegeben zu haben. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft machte ihm daraufhin deutlich, dass er ohne behördliche Genehmigung in Deutschland gar keiner Arbeit nachgehen dürfte. Diese Information schien den 44-Jährigen sichtlich zu schockieren.
Sechs Monate Haft ohne Bewährung
Der Richter verhängte für den Whisky-Diebstahl eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten und setzte diese nicht zur Bewährung aus. Ausschlaggebend für das Urteil war gerade die fehlende Perspektive auf einen Arbeitsplatz. Erhalte der Angeklagte kein Einkommen aus einer Beschäftigung, bestehe die Gefahr, dass er erneut straffällig werde, um über die Runden zu kommen und den entstandenen Schaden von 200 Euro zu begleichen, begründete der vorsitzende Richter sein Urteil.







