Die Stadt Lüdenscheid will beim Thema Ratten künftig einheitlicher vorgehen und hat dafür eine ordnungsbehördliche Verordnung ausgearbeitet, die Zuständigkeiten und Pflichten von Verwaltung und Bürgern festlegt.

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„Grundsätzlich kein Rattenproblem“

Ein grundsätzliches Rattenproblem gebe es in Lüdenscheid zwar nicht, so die Stadtverwaltung, die Tiere tauchten jedoch an unterschiedlichen Stellen im Stadtgebiet auf. Die Zuständigkeit in einem solchen Fall sei klar geregelt: Für öffentliche Flächen und die Kanalisation sind der Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid-Herscheid (SELH) beziehungsweise die Stadtverwaltung zuständig. Auf privaten Grundstücken müssen dagegen Eigentümer, Pächter, Mieter oder andere Verantwortliche (laut Verordnung die „Verpflichteten“) umgehend tätig werden.

Rattenbefall muss gemeldet werden

Wer also auf seinem Privatgrundstück Ratten, Nester oder Rattenkot entdeckt, müsse dies dem Ordnungsamt melden und zugleich einen professionellen Schädlingsbekämpfer beauftragen, betont die Stadt Lüdenscheid. Dabei müssen sowohl die Maßnahmen als auch ihre Ergebnisse dokumentiert werden. Außerdem sind Zugänge und Löcher, die von Ratten genutzt werden, dauerhaft zu verschließen. Und: „Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, um eine erneute Ansiedlung der Nager zu vermeiden“, heißt es weiter.

Das Vorgehen gegen Nager, die sich bereits ausgebreitet haben, ist allerdings nur eine Hälfte des gemeinsamen Vorgehens: die Reaktion. Die zweite Hälfte sind Prävention und Eigenverantwortung. Vorbeugende Maßnahmen, um zu verhindern, dass sich Ratten überhaupt ansiedeln und vermehren. „Insbesondere sind alle Ansammlungen von Müll, Essensresten, Küchenabfällen und Gerümpel zu vermeiden oder unverzüglich zu beseitigen. Die offene Lagerung von Lebensmitteln, Lebensmittelresten, Tierfutter, Fäulnisprodukten und Unrat auf Grundstücken ist verboten“, heißt es etwa in der Verordnung. Außerdem sei es wichtig, geeignete Rückzugs- und Nistmöglichkeiten zu beseitigen und gar nicht erst anzubieten.

Müll und Futterquellen vermeiden

Das Vorgehen gegen Nager, die sich bereits ausgebreitet haben, sei allerdings nur eine Hälfte des gemeinsamen Vorgehens von Stadt und Bürgerschaft. Die andere Hälfte sei Prävention und Eigenverantwortung, die verhindern soll, dass sich Ratten überhaupt ansiedeln und vermehren.

„Insbesondere sind alle Ansammlungen von Müll, Essensresten, Küchenabfällen und Gerümpel zu vermeiden oder unverzüglich zu beseitigen. Die offene Lagerung von Lebensmitteln, Lebensmittelresten, Tierfutter, Fäulnisprodukten und Unrat auf Grundstücken ist verboten“, heißt es in der Verordnung. Außerdem sei es wichtig, geeignete Rückzugs- und Nistmöglichkeiten zu beseitigen und gar nicht erst anzubieten.

Bis zu 1000 Euro Bußgeld möglich

Die Vorgaben gelten verbindlich. „Wer einen Rattenbefall auf seinem Grundstück bemerkt, aber nicht oder nicht vollumfänglich tätig wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 1000 Euro belegt werden“, betont die Stadtverwaltung. Hinzu kämen die Kosten für einen Schädlingsbekämpfer, sollte die Stadt anstelle des eigentlich zuständigen „Verpflichteten“ auf dessen Grundstück Maßnahmen gegen die Ratten in Auftrag geben.

Entscheidung fällt am 12. Oktober

„Gemeinsam und einheitlich gegen unerwünschte Nager“ lautet das Ziel der neuen Regelung. Die Stadt will damit nach eigenen Angaben die Rattenpopulation „nachhaltig reduzieren“ und zugleich den Einsatz von Rattengift und anderen Bekämpfungsmitteln auf das notwendige Maß begrenzen.

Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, muss allerdings erst noch die Politik grünes Licht dafür geben. Zunächst beraten der Bau- und Verkehrsausschuss am 30. September und der Hauptausschuss am 5. Oktober darüber. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 12. Oktober.