Der Planungs- und Bauausschuss der Gemeinde Herscheid hat in seiner Sitzung am Montag einstimmig beschlossen, das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 „Großflächiger Einzelhandel – Dorfwiesen“ beschlossen.

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Vor der Beratung hatten sich die Ausschussmitglieder bei einer Ortsbesichtigung gemeinsam mit den Planern, Antragstellern und interessierten Bürgern über das Vorhaben informiert.

Anlass für die Planänderung ist ein Antrag der Eigentümer eines Grundstücks im Bereich der Dorfwiesen. Die Eigentümer planen, zwei Doppelhäuser mit insgesamt vier Wohneinheiten zu errichten. Die Gebäude sollen auf einer bislang als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Teilfläche entstehen und sich nach Angaben der Planer in Größe und Gestaltung an die bestehende Bebauung anpassen.

Gleichzeitig soll die öffentliche Grünanlage erweitert werden. Die Grundstückseigentümer stellen dafür eine rund 740 Quadratmeter große Fläche zur Verfügung, die künftig den Dorfwiesen zugeschlagen werden soll. Zudem planen die Eigentümer einen neuen Erschließungsweg, der einen zusätzlichen Zugang zum Areal schaffen und die Erreichbarkeit verbessern soll.

Mit dem Vorhaben verfolgt die Gemeinde mehrere Ziele. Neben zusätzlichem Wohnraum im Ortskern will die Gemeinde bereits erschlossene Flächen nachverdichten und die Dorfwiesen als Aufenthalts- und Begegnungsort weiter aufwerten.

Da die geplante Bebauung von den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht, ist ein reguläres Bauleitplanverfahren erforderlich. Im weiteren Verlauf beteiligt die Gemeinde die Öffentlichkeit sowie die betroffenen Behörden, wie gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten des Verfahrens tragen nach Angaben der Verwaltung vollständig die Antragsteller.

Auf dieser Fläche sollen zwei Doppelhäuser entstehen. Außerdem stellt der Eigentümer eine rund 740 Quadratmeter große Fläche zur Erweiterung der öffentlichen Anlage zur Verfügung.
Foto: Schlütter

Verfahren für Bebauungsplan „Berghagen“ wird beendet

Ebenfalls einstimmig beschloss der Planungs- und Bauausschuss, den im Jahr 2015 gefassten Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Berghagen“ aufzuheben. Das Verfahren war damals auf Antrag einer Grundstückseigentümerin eingeleitet worden. Ziel war es, innerhalb des bestehenden Wochenendhausgebietes die Voraussetzungen für zwei zusätzliche Baugrundstücke zu schaffen. Bereits im Jahr 2015 hatte die Antragstellerin jedoch darum gebeten, das Verfahren zunächst ruhen zu lassen. Die Planungen wurden anschließend nicht weiterverfolgt.

Inzwischen erklärte die Eigentümerin, dass das Änderungsverfahren endgültig nicht fortgesetzt werden soll. Da seit dem Aufstellungsbeschluss mehr als zehn Jahre vergangen sind und sich rechtliche sowie städtebauliche Rahmenbedingungen inzwischen verändert haben, war die formale Aufhebung erforderlich.

Mit dem Beschluss schließt die Gemeinde das seit Jahren ruhende Verfahren offiziell ab und schafft Klarheit über den aktuellen Planungsstand im Bereich „Berghagen“.