In Lüdenscheid müssen sich Eigentümer von Wohnimmobilien auf deutlich höhere Belastungen einstellen: Der Stadtrat hat am Montag, 20. April, mit großer Mehrheit die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B beschlossen. Damit steigen die Abgaben für Wohneigentum rückwirkend zum 1. Januar 2026 um 25,8 Prozent.

 

CDU und SPD sprachen sich geschlossen für den neuen einheitlichen Hebesatz aus. Auch die FDP stimmte dafür. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich der Stimme. Die AfD stimmte dagegen.

Hintergrund der Entscheidung sind mehrere Gerichtsurteile, die die geplanten differenzierten Hebesätze rechtlich infrage stellen.

Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform im Januar 2025 hatte die Politik in Lüdenscheid auf Anregung der Verwaltung auf unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke gesetzt, um Hauseigentümer nicht übermäßig zu belasten. Der Hebesatz für Nicht-Wohngrundstücke durfte dabei maximal doppelt so hoch sein wie für Wohngrundstücke, geringere Spreizungen waren auch möglich. Lüdenscheid setzte auf die maximale Spreizung und legte den Hebesatz für Wohngrundstücke auf 883 Prozent fest, für Nicht-Wohngrundstücke auf 1766 Prozent. Diese Praxis gilt nach Entscheidungen der Verwaltungsgerichte jedoch als voraussichtlich nicht rechtskonform.

Finanzielle Risiken

Um finanzielle Risiken zu vermeiden – die Verwaltung warnte vor möglichen Einnahmeausfällen in Millionenhöhe – votierten die Fraktionen von SPD, CDU und FDP für die Vereinheitlichung. Künftig gilt ein Hebesatz von 1190 Prozent. Während Wohneigentümer stärker belastet werden, sinken die Abgaben für Nicht-Wohngrundstücke und gemischt genutzte Immobilien um 32,6 Prozent. Insgesamt sollen die Einnahmen der Stadt durch die Grundsteuer B unverändert bleiben.

Ein Gegenentwurf der Linken, der eine höhere Gewerbesteuer zur Kompensation vorsah, fand keine Mehrheit. Vertreter der Ratsmehrheit verwiesen insbesondere auf die angespannte wirtschaftliche Lage, Nachteile im Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte und die Notwendigkeit rechtlicher Sicherheit.

Wirtschaft nicht zusätzlich belasten

SPD-Fraktionsvorsitzender Jens Voß erklärte am Montag, dass man in der aktuell unsicheren weltpolitischen Lage und angesichts der konjunkturellen Flaute die Wirtschaft keinesfalls zusätzlich belasten dürfe. Die CDU lehnte den Antrag ebenfalls ab. „Wir haben uns alle den einheitlichen Hebesatz nicht gewünscht“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Oliver Fröhling, dessen Fraktion den Linken-Antrag ebenfalls ablehnte.  Die Gerichte hätten eben anders entschieden.

Städte und Gemeinden als "Reparaturbetriebe"

Jens Holzrichter (FDP) übte Kritik am Vorgehen des Landes NRW bei der Grundsteuer. Die Städte und Gemeinden müssten nun als Reparaturbetriebe herhalten. „Wir müssen die Enden für den Haushalt irgendwie zusammenbekommen und sollen trotzdem die Bürger nicht belasten. Das ist schwierig.“ Er hofft, dass schnellstmöglich Rechtssicherheit hergestellt werden kann.

Die endgültige Klärung der Zulässigkeit differenzierter Hebesätze wird vom Oberverwaltungsgericht in Münster erwartet. Sollte dieses anders entscheiden, könnte Lüdenscheid perspektivisch erneut zu einem gestaffelten Modell zurückkehren.

Mit Beschluss des Rates über die Änderung der Satzung zur Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer werden die Grundbesitzabgabenbescheide mit den neuen Hebesätzen  voraussichtlich Anfang Mai versandt.