Licht und Schatten: In Schöneberge entsteht derzeit eine Windenergieanlage. 589 Meter davon entfernt zieht ein Schwarzstorch-Paar seine Jungen groß. Dort leben auch zwei Rotmilan-Paare. LokalDirekt-Recherchen zeigen: Der Märkische Kreis hat die verhängte Baupause während der Brutzeit auf Antrag des Investors hin aufgehoben. Und: Die Anlage darf – anders als vorgesehen – rund um die Uhr laufen.
Ursprünglich galten für den Standort Schöneberge deutlich strengere Natur- und Artenschutzauflagen. Den Hinweis auf die nachträglichen Lockerungen gab ein LokalDirekt-Leser (Name ist der Redaktion bekannt). Auf Anfrage bestätigt Kreissprecher Alexander Bange: „Mit Änderungsbescheid vom 19. März 2026 wurde die Bauzeitenbeschränkung im Zeitraum vom 21. März bis zum 10. August eines jeden Jahres für den Schwarzstorch aufgehoben.“ Das bedeutet: Die Bauarbeiten dürfen trotz Brutzeit fortgesetzt werden.
Uneingeschränkter Betrieb statt täglicher Ruhephase
Darüber hinaus darf die SL Naturenergie als Investor jetzt nonstop Energie in Schöneberge produzieren: "Ursprünglich war eine tägliche Ruhephase zugunsten des Natur- und Artenschutzes vorgesehen. Im Zeitraum vom 21. Februar bis 10. August eines jeden Jahres durfte die Anlage täglich zwischen morgendlichem Beginn und abendlichen Ende der bürgerlichen Dämmerung nicht betrieben werden", erklärt Bange. Hierdurch war während der Tageslichtphase kein Betrieb zulässig. Damit sollten erhebliche Störungen während der sensiblen Brut- und Aufzuchtzeit des Schwarzstorchs ausgeschlossen werden. Jetzt gilt: "Mit Änderungsgenehmigungsbescheid vom 6. Oktober 2025 wurde die ursprünglich festgelegte Betriebsbeschränkung aufgehoben und ein uneingeschränkter Tagbetrieb [...] zugelassen", bestätigt Bange.
Für Star, Bluthänfling und Waldschnepfe gelten weiterhin Schutzauflagen wie Rodungsverbote während der Brutzeiten, Bauzeitenbeschränkungen sowie Kontrollen auf mögliche Brutvorkommen vor Beginn der Arbeiten.
Neue Gutachten ebnen Weg für Lockerungen
Der Märkische Kreis begründet die gelockerten Schutzauflagen mit neuen Gutachten, die der Investor im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Änderungsverfahrens vorgelegt hatte. Darin wurde untersucht, ob Schwarzstorch und Rotmilan durch die Windkraftanlage gestört oder gefährdet werden.
Die Untere Naturschutzbehörde kam laut Bange zu dem Ergebnis, dass der Schwarzstorch rund um die Anlage keine wichtigen Nahrungsflächen nutzt und die Windkraftanlage keine entscheidende Barriere darstellt. Auch beim Rotmilan sahen die Gutachter kein deutlich erhöhtes Risiko für Zusammenstöße mit den Rotorblättern. Deshalb hob der Kreis die ursprünglich festgelegten Ruhe- und Schutzzeiten auf.
"Standort aus Sicht des Vogelschutzes sehr kritisch"
Der Halveraner Vogelschützer und Nabu-Ortsbeauftragte Ralf Steiner sieht das kritisch. Seit 13 Jahren betreut und beobachtet er die heimischen Schwarzstörche und Rotmilane; auch die bei Schöneberge. „Dieser Standort ist aus Sicht des Vogelschutzes sehr kritisch zu sehen“, sagt er. Gerade der Schwarzstorch reagiere empfindlich auf Störungen im direkten Umfeld seines Horstes. Die angewandten, kartenbasierten Studien und Analysen spiegeln seiner Meinung nach nicht die Realität und das tatsächliche Verhalten von Schwarzstorch und Milan wider. Er sagt auch: "Die Rotmilane erkennen die Gefahr durch die Rotorblätter nicht; es kann zu Anflugschäden kommen." Infolge von Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz sei der Artenschutz aus seiner Sicht erheblich zurückgenommen worden.
"Betrieb der Windenergieanlage ohne Auflagen möglich"
"Aufgrund des Abstandes von rund 500 Metern zur Windenergieanlage und den vorliegenden Erkenntnissen von anderen Fällen dieser Art ist es nicht nötig, den Bau der Anlage aufgrund des Schwarzstorches auszusetzen", erklärt Stefanie Flam, Pressesprecherin der SL Naturenergie auf Anfrage von LokalDirekt. Zumal der Betrieb der Windenergieanlage ohne Auflagen möglich sei. Der Bau der Anlage pausiere derzeit alleinig aufgrund von Lieferschwierigkeiten des Herstellers und Problemen zur Anlieferung der großen Bauteile.
Investor setzt Arbeiten an Kabeltrasse aus
"Da die Kabeltrasse bis auf 100 Meter an dem brütenden Schwarzstorch vorbei gelegt werden muss, wird aus reiner Vorsicht bis zum Ende der Brut (Juli/August) mit der Weiterverlegung gewartet", erklärt Flam. Die Umwandlung in einen Dauerbetrieb kommentiert die Pressesprecherin so: "Bis zur Vorlage tiefergehender Untersuchungen wurde ursprünglich eine Tag-Abschaltung der Anlage von Februar bis August beantragt und entsprechend genehmigt. Die daraufhin erstellten Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass weder im direkten Umfeld der Windenergieanlage noch — aus Sicht des Horstes — hinter der Windenergieanlage wichtige Nahrungshabitate liegen, die gegebenenfalls zu einer Barrierewirkung führen. Aus diesem Grund hat der Märkische Kreis, wie von uns beantragt, die Tag-Abschaltung im Oktober 2025 aufgehoben. Für den Rotmilan wurden ebenfalls vertiefte Untersuchungen angestellt, die aus unserer Sicht positiv ausfielen."
Stefanie Flam erklärt zudem: "Der Schwarzstorch gilt laut Bundesnaturschutzgesetz lediglich als störungsempfindlich aber nicht als kollisionsgefährdet. Dieses könnte unter Umständen dazu führen, dass er in der Brut durch die Windenergieanlage gestört werden würde oder diese erst gar nicht beginnt und den Horst aufgibt."
"Ein Storch alleine schafft es nicht"
Vogelkundler Andreas Welzel aus Nachrodt-Wiblingwerde sieht grundsätzlich die Gefahr, dass die Störche im Zuge der Bauarbeiten oder auch durch den Betrieb vertrieben werden könnten: „Selbst wenn nur ein Elternteil ausfällt: Ein Storch alleine schafft es nicht, die Jungen weiter zu versorgen." Dass der Schwarzstorch nicht länger als windkraftsensible Art eingestuft wird, sei eine rein politische Entscheidung, sagt Welzel im Gespräch mit LokalDirekt. "Das hat meiner Meinung nach nichts mit der Realität zu tun." Er kritisiert, dass viele Bewertungen auf vorhandenen Daten basierten, ohne die tatsächlichen Flugbewegungen und Verhaltensweisen der Tiere dauerhaft im Gelände zu beobachten.
Schwarzstorch 1978 in NRW nahezu ausgestorben
"In der Regel sind die Störche gar nicht so scheu, aber am Brutplatz sehr wohl", sagt Andreas Welzel. In Nordrhein-Westfalen waren die Schwarzstörche nahezu ausgestorben, das belege eine Brutstandsentwicklung (siehe Grafik). 1978 gab es demnach in NRW nur noch ein Brutpaar. 2005 erholte sich der Bestand (80 Paare) und erreichte 2015 einen Höchststand von 120. Im Jahr 2020 reduzierte sich der Bestand auf 80 Paare. Etwa fünf Brutpaare leben derzeit in Halver.
Was der Schwarzstorch zum Leben braucht
Der Schwarzstorch braucht große, ruhige Waldgebiete mit alten Baumbeständen, möglichst wenig menschlichen Störungen sowie naturnahe Bäche, Feuchtgebiete und kleine Gewässer zur Nahrungssuche. "Ich sehe das kritisch, dass diese Art nicht als windkraftsensibel gilt", sagt Andreas Welzel. Aus seiner Sicht drohe den Tieren ein Lebensraumverlust. Das Paar bei Schöneberge lebt und brütet dort schon viele Jahre. Ein Zeichen dafür, dass sie sich sicher und wohl fühlen. "Wenn es einen guten Platz hat, muss man das schützen", sagt der Experte. Das sei für die Reproduktion und somit auch den Fortbestand entscheidend.
In Gesprächen mit den beiden Vogelkundlern wird deutlich, dass sie grundsätzlich für die Errichtung von Windenergieanlagen sind. Beide wünschen sich eine verantwortungsvolle Standortwahl. Auch eine Einbeziehung der ehrenamtlichen Naturschützer sei wünschenswert. Schlussendlich stehen der Natur- und Artenschutz immer im Duell mit wirtschaftlichen Interessen. LokalDirekt-Recherchen haben ergeben, dass Investoren in dieser Region Waldbesitzern bis zu 50.000 Euro jährlich bieten, um auf ihrem Grund und Boden eine Windenergieanlage zu betreiben.
"Insgesamt ist das eine traurige Angelegenheit. Vielleicht kann man nochmal an die Entscheidungsträger appellieren, genau zu prüfen, ob es nicht geeignetere Bauplätze gibt", sagt Ralf Steiner. Vor allem mit Blick auf die weiteren geplanten Anlagen in Halver. Für den Halveraner sind die Tiere ein wichtiges Schutzgut, für das es sich lohnt.
Die ursprünglichen Ausgleichsmaßnahmen laut Märkischem Kreis:
Nach Angaben des Kreises sind in Schöneberge verschiedene Ausgleichsmaßnahmen notwendig, um Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen. Diese Maßnahmen wurden bereits mit der ursprünglichen Genehmigung vom 28. September 2023 festgelegt und sind im sogenannten Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP II) sowie in einem Nachtrag beschrieben. Ihre Umsetzung ist verbindlich vorgeschrieben.
Ein zentraler Punkt war zunächst die sogenannte Maßnahme A. Dabei sollte der bestehende Wald ökologisch aufgewertet werden — als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für die Waldschnepfe. Vorgesehen war, auf einer Fläche von insgesamt 13.400 Quadratmetern Fichten zu entfernen und stattdessen heimische Laubbäume wie Buchen, Eichen und Hainbuchen zu pflanzen. Teile der Fläche sollten sich außerdem natürlich entwickeln dürfen, um einen vielfältigeren Wald zu schaffen.
Mit Maßnahme B sollte der Verlust von Wald an anderer Stelle ausgeglichen werden: Auf etwa 2200 Quadratmetern war eine neue Aufforstung mit heimischen Laubbäumen vorgesehen. Darüber hinaus regelte Maßnahme C, dass vorübergehend gerodete Waldflächen nach Abschluss der Bauarbeiten auf einer Fläche von rund 4500 Quadratmetern wieder aufgeforstet werden.
Die Ausgleichsmaßnahmen nach dem Änderungsverfahren:
Im Laufe eines Änderungsverfahrens wurde das Konzept jedoch angepasst. Mit Bescheid vom 19. März 2026 wurden die bisherigen Vorgaben entsprechend geändert.
Die neuen Planungen sehen nun eine „qualitative Waldaufwertung und die Entwicklung standortheimischer Laubmischwälder auf einer Fläche von rund 20.000 Quadratmetern“ vor. Zusätzlich soll eine bisher als Mähwiese genutzte Fläche von etwa 2500 Quadratmetern aufgeforstet werden. Außerdem sollen vorübergehend gerodete Flächen nach Abschluss der Bauarbeiten auf rund 6200 Quadratmetern als naturnaher Eichen-Buchenwald wiederhergestellt werden.
Diese Maßnahmen sind laut Pressesprecherin Alexandra Flam von SL Naturenergie erfolgt und geplant:
"Eine Fläche von ca. 2500 m² wurde in ökologisch hochwertigeren Laubwald mit Eichen und Buchen umgewandelt und Kalamitätsflächen (insgesamt 2 Hektar) mit standorttypischen Gehölzen, d.h. Buche statt Fichte, neu bepflanzt. Die Maßnahmenplanung erfolgte nach den Vorgaben des Regionalforstamtes. Zusätzlich werden die temporären Bauflächen nach Abschluss der Baumaßnahmen zurückgebaut und renaturiert."







