Ein Streit um eine angeblich ausstehende Mietkaution im August 2025 hat am Dienstag, 16. Juni, ein juristisches Nachspiel gefunden. Ein 39-jähriger Lüdenscheider musste sich wegen Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Lüdenscheid verantworten. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 600 Euro.

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„Ich hatte Geldnot“

Der Angeklagte schilderte seine Situation offen: „Ich hatte Geldnot.“ Deshalb habe er am 28. August 2025 seinen ehemaligen Vermieter aufgesucht. Nach seiner Darstellung schuldete dieser ihm noch 4000 Euro Kaution. Als er an dessen Haustür geklingelt habe, habe ihn die Lebensgefährtin des Vermieters über die Gegensprechanlage abgewiesen. Daraufhin sei die Situation eskaliert: „Als sie den Hörer der Gegensprechanlage abgelegt hat, habe ich aus Wut gegen den Briefkasten geboxt“, erklärte der 39-Jährige. Die Tat sei „reine Verzweiflung“ gewesen.

Sturmgeklingel und lauter Knall

Die Lebensgefährtin des Vermieters widersprach der Darstellung in Teilen. Was die Kaution angehe, die sei verrechnet worden, sodass der Angeklagte gar keinen Anspruch mehr darauf habe, erklärte die Zeugin. Ihr Partner habe jedenfalls an dem Tag nicht mit dem Angeklagten sprechen wollen.

Die 71-Jährige berichtete von massivem Klingeln: „Um halb eins mittags wurde bei uns sturmgeklingelt. Es war unerträglich.“ Schließlich habe man die Klingel abgeschaltet. Über eine Kamera habe sie den Angeklagten erkannt.

Zwar habe sie keine Schläge oder Tritte gegen Tür und Briefkasten beobachten können, jedoch ein lautes Geräusch gehört: „Plötzlich gab es einen riesigen Knall. Ein platzendes, dumpfes Geräusch. Es war bis in die vierte Etage zu hören.“ Als sie später nachgesehen habe, sei die Haustür beschädigt gewesen. „Die Scheibe war eingeschlagen, die Tür musste ersetzt werden“, sagte die Zeugin. Ihr zufolge war ein Schaden von 4563,89 Euro entstanden. Die Polizei habe festgestellt, dass der Tritt von innen erfolgt sei.

Türschaden nicht nachweisbar

Der Angeklagte wies die Vorwürfe zur Haustür entschieden zurück: „Das kann ich nicht gewesen sein, weil ich gar nicht im Haus war.“ Dieser Einwand ließ sich im Prozess nicht widerlegen. Einen eindeutigen Tatnachweis für die Beschädigung der Haustür konnte das Gericht nicht führen.

Vorstrafen und Urteil

Unstrittig blieb jedoch die Beschädigung des Briefkastens. Der Schaden belief sich auf rund 80 Euro. „Für die Tatbestandserfüllung der Sachbeschädigung reicht der Briefkasten“, stellte der Vorsitzende Richter fest.

Der 39-Jährige ist kein Unbekannter vor Gericht: Fünf Vorstrafen, überwiegend wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, stehen zu Buche, in einem Fall in Verbindung mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Das Gericht verurteilte ihn schließlich zu einer Geldstrafe von 600 Euro.