Kindeswohlgefährdung, Prävention und Hilfsangebote standen im Mittelpunkt des Jugendhilfeausschusses des Märkischen Kreises. Im Kreishaus in Lüdenscheid stellten Janny Schlemmer, Leiterin des Regionalen Sozialen Dienstes West, und Kinderschutzkoordinatorin Sambavi Kuhendran Auszüge aus dem Kinderschutzbericht für 2025 vor.

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Zahlen auf gleichbleibendem Niveau

Das Kreisjugendamt, das für acht Städte und Gemeinden zuständig ist, erhielt im vergangenen Jahr 432 Meldungen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung. Damit blieb die Zahl nahezu unverändert: 2024 hatte es 434 Meldungen gegeben.

Bei 138 Fällen stellte das Jugendamt tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung fest. „Bei 118 Meldungen sehen wir einen Unterstützungsbedarf, um die Lebenssituation der Kinder zu verbessern, und bei 176 Meldungen liegt keine Gefährdung vor“, erläuterte Kuhendran.

Die meisten Hinweise kamen 2025 von Familien und Angehörigen (118). Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft meldeten 102 Fälle. 83 Hinweise gingen anonym ein, 76 erfolgten aus Schulen, Kindertagesstätten und der Kindertagespflege.

Die Prüfung einer Kindeswohlgefährdung erfolgt nach einem verbindlichen Verfahrensablauf, das unter anderem ein Vier-Augen-Prinzip und eine nachvollziehbare Dokumentation der Gefährdungseinschätzung vorsieht. Bei einer akuten Gefährdung nehmen zwei Fachkräfte unmittelbar Kontakt zur Familie auf, um die Situation vor Ort zu überprüfen.

Vernachlässigung häufigste Form

Bei den festgestellten Gefährdungen stand Vernachlässigung mit 82 Fällen an erster Stelle. Es folgten psychische Misshandlung (68), körperliche Misshandlung (35) und sexuelle Gewalt (vier Fälle). 2025 nahm das Jugendamt in 52 Fällen Kinder oder Jugendliche zu ihrem eigenen Schutz vorübergehend in Obhut.

Prävention spielt wichtige Rolle

Auch die Prävention spielt eine wichtige Rolle. Das Kreisjugendamt setzt hier auf regelmäßige Schulungen und die Vernetzung mit Einrichtungen und Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit. Mit Kitas, Schulen und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bestehen zudem Kooperationsvereinbarungen zum Kinderschutz. Auch an der Entwicklung der Kinderschutzleitlinie der Polizei wirkte das Jugendamt mit.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der stärkeren Sensibilisierung des Gesundheitsbereichs. Dazu gehören Schulungen für Rettungskräfte, die Einbindung von Kinderärztinnen und Kinderärzten in bestehende Netzwerke sowie ein intensiverer Austausch mit Kliniken.

Programm für Täter häuslicher Gewalt

Jochen Becker und Melanie Peterko vom Verein Brücke Siegen stellten zudem im Rahmen der Sitzung ein neues Präventionsangebot vor, das vom Kreisjugendamt und der Stadt Lüdenscheid unterstützt wird: das „Training zur Vermeidung Häuslicher Gewalt“.

Das Programm richtet sich an erwachsene Männer, die bereits gegenüber ihren Partnerinnen oder ehemaligen Partnerinnen körperliche oder psychische Gewalt ausgeübt haben. Die Teilnahme kann freiwillig erfolgen oder durch Jugendämter, Gerichte, Polizei und Beratungsstellen vermittelt werden.

„Rund 85 Prozent der Teilnehmer in Täterprogrammen sind Väter, weshalb auch die Auswirkungen häuslicher Gewalt auf Kinder und familiäre Beziehungen ein zentraler Bestandteil der Arbeit sind“, hieß es im Jugendhilfeausschuss. In den mindestens sechsmonatigen Gruppensitzungen gehe es unter anderem um Gewaltmuster, Konfliktlösung, Emotions- und Impulskontrolle, Kommunikation und Rollenbilder. Auch Strategien zur Rückfallvermeidung und Notfallpläne für Krisensituationen gehören zum Programm.

Mehr Beratung bei sexualisierter Gewalt

Der Jugendhilfeausschuss sprach sich einstimmig dafür aus, den Ausbau spezialisierter Beratungsstrukturen und -angebote bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder weiterhin zu fördern. Über die Notwendigkeit solcher Beratungs- und Präventionsangebote überzeugte die Ausschussmitglieder nicht zuletzt der Vortrag von Hanne Sandweg von der AWO-Beratungsstelle Meinerzhagen und Arne Röhrbein von der Caritas-Beratungsstelle Altena anhand von anonymisierten Fallbeispielen. 

Land beteiligt sich an Personalkosten

Für den Ausbau des Beratungsangebots finanziert das Land Personalkosten in Höhe von insgesamt 80 Prozent. Den verbleibenden Eigenanteil von 20 Prozent trägt der Märkische Kreis für die AWO-Beratungsstelle mit Sitz in Meinerzhagen komplett. Beim Caritasverband für das Kreisdekanat Altena-Lüdenscheid teilen sich die Städte Altena, Werdohl und Plettenberg den Eigenanteil mit dem Märkischen Kreis. Das Beratungsangebot ist Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung und wird regelmäßig evaluiert.

Nach fünf Jahren stand nun erneut eine Entscheidung über die Finanzierung und Fortführung des Angebots an. Die Beratung gehört zur örtlichen Jugendhilfeplanung und wird regelmäßig überprüft.

Zahlen zur Kita-Beitragsfreigrenze folgen

Die Fraktion Die Linke zog in der Sitzung ihren Antrag zurück, die Beitragsfreigrenze für Kindertagesstätten und Kindertagespflege anzuheben. Stattdessen soll die Kreisverwaltung bis zu den Haushaltsberatungen im November konkrete Zahlen zu möglichen Optionen und deren Auswirkungen vorlegen.