In Nordrhein-Westfalen startet zum 1. Juli 2026 die Digitalisierung des Fischereiwesens. Damit führt das Land ein modernes Verfahren zur Verwaltung von Fischereischeinen ein: Künftig können Bürgerinnen und Bürger ihren Fischereischein online über das Serviceportal des Landes beantragen.
Fischereischein im Scheckkartenformat
Mit der Umstellung erhält auch das Dokument selbst ein neues Erscheinungsbild. Der Fischereischein wird künftig als fälschungssichere Scheckkarte ausgegeben und enthält einen NFC-Chip. Damit ersetzt er das bisherige Papierdokument, das bislang an den früheren Führerschein („blauen Lappen“) erinnerte.
Zwei Tage ohne Bearbeitung
Im Zuge der technischen Umstellung kommt es Anfang Juli zu Einschränkungen. Am 1. und 2. Juli bearbeiten die Behörden in ganz Nordrhein-Westfalen keine Anträge. Das betrifft sowohl Neuausstellungen als auch Verlängerungen. Erst ab dem 3. Juli läuft das Verfahren nach dem neuen System wieder an.
Wer kurzfristig einen Fischereischein benötigt, kann den Antrag noch bis zum 30. Juni nach dem bisherigen Verfahren stellen, erhält dann allerdings noch den Fischereischein im bisherigen Format.
Alte Dokumente bleiben gültig
Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Ablaufdatum. Erst danach müssen Inhaber das Dokument einmalig gegen die neue Scheckkarte austauschen.
Termine im Bürgeramt erforderlich
Alternativ zur Online-Beantragung bleibt es weiterhin möglich, einen Fischereischein vor Ort Bürgeramt zu beantragen. Hierfür ist eine Terminbuchung notwendig. Der Link zur Terminbuchung findet sich im Bürgerportal auf www.luedenscheid.de. Dort sind unter den Leistungen des Bürgeramtes auch Informationen zum neuen Fischereischein abrufbar.








