Der angeklagte Halveraner redet viel vorm Amtsgericht Lüdenscheid - und sich dabei teilweise um Kopf und Kragen. Er muss sich wegen Betruges durch Unterlassen zum Nachteil der Agentur für Arbeit verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 62-Jährigen vor, 2023 zu Unrecht Arbeitslosenunterstützung in Höhe von 3650,76 Euro überwiesen bekommen und behalten zu haben. Zur Überzahlung war es gekommen, weil der Angeklagte eine Nebentätigkeit nicht gemeldet hatte. Im Gericht gibt der Mann an, das entsprechende Formular mit der Meldung persönlich bei der Arbeitsagentur eingeworfen zu haben. Ein solches Schreiben läge aber nicht vor, erklärt der Richter. In einem Onlineformular vom 12. April sei hingegen bei der Frage nach einem Nebenjob "nein" angekreuzt gewesen, so der Vorsitzende weiter. Es könnte sein, erklärt der Halveraner dazu, dass er das Formular bereits im März, als er noch keiner Nebentätigkeit nachgegangen sei, ausgefüllt, es aber erst im April abgeschickt habe.
Der Richter trägt weiter vor, dass der Angeklagte laut Akte Ende März den Arbeitsvertrag für den Nebenjob unterschrieben habe. Beginn sollte danach der 3. April sein und damit in einem Monat für den der Halveraner schon zu viel Unterstützung bekommen hatte. Sein Arbeitgeber habe das falsch ausgefüllt, erklärt der 62-Jährige. Er habe erst im Mai angefangen und das auch gemeldet. Auch an dieser Stelle hat der Richter etwas entgegenzusetzen: "Aber im April haben Sie schon gearbeitet." Das ergebe sich aus einer Auflistung des Arbeitgebers. Jetzt wird es eng für den Angeklagten: "Das weiß ich nicht. Aber wenn es da so steht, dann war es so. Dann war das ein Fehler von mir."
"Ich habe es bewusst nicht angesprochen"
Nach der Aufnahme der Nebentätigkeit habe es noch einige Gespräche mit seiner Sachbearbeiterin gegeben, stellt der Vorsitzende fest. Ob er ihr gegenüber seinen Job erwähnt habe, will der Richter wissen. "Nein. Ich habe es bewusst nicht angesprochen. Ich hatte keine Lust, mit ihr darüber zu diskutieren", räumt der Mann ein. Inzwischen zahle er den Betrag mit 50 Euro im Monat zurück, so der Halveraner. Er gibt den Betrug schließlich zu: "Ich komme da ja jetzt nicht mehr raus." Vorbestraft ist der 62-Jährige nicht.
300 Euro Geldstrafe
Das Gericht verurteilt den Mann am Ende zu 300 Euro Geldstrafe. Es gebe keinen Beleg, dass der Angeklagte den Nebenjob tatsächlich gemeldet habe. Zudem habe er einfach keine Lust gehabt, mit seiner Sachbearbeiterin darüber zu reden, begründet der Vorsitzende die Entscheidung.








