Die Gemeinde Herscheid will die bislang differenzierten Hebesätze bei der Grundsteuer vorübergehend aufgeben. Hintergrund sind aktuelle Gerichtsurteile und anhaltende rechtliche Unsicherheiten.
Die Verwaltung reagiert auf mehrere Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, die differenzierte Hebesätze teilweise als unzulässig bewertet haben. Diese Entwicklung erhöht das Risiko von Widersprüchen und Klagen erheblich. Um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung eine einheitliche Lösung.
Künftig soll für die Grundsteuer B ein einheitlicher Hebesatz von 789 Prozent gelten (aktuell: 671). Für Wohngrundstücke bedeutet dies eine Anhebung, während sich der Satz für Nichtwohngrundstücke (aktuell 1293 Prozent) deutlich reduziert. Die Grundsteuer A bleibt unverändert bei 158 Prozent.
Die Anpassung erfolgt aufkommensneutral. Die Gemeinde erzielt insgesamt ähnliche Einnahmen wie vor der Reform. Für einzelne Eigentümer kann sich die Steuerlast jedoch verändern, da neue Bewertungsgrundlagen zugrunde liegen.
Der Rat der Gemeinde Herscheid soll am 11. Mai über die neue Hebesatzsatzung entscheiden. Vorher steht das Thema in der Sitzung des Hauptausschusses am Montag, 27. April, um 17 Uhr auf der Tagesordnung.
Stimmt der Gemeinderat den vorgeschlagenen Hebesätzen zu, werden neue Steuerbescheide versendet. Die Differenz der Grundsteuer für die Wohngrundstücke sowie die erste und zweite Rate der Grundsteuer der Nichtwohngrundstücke wären voraussichtlich Ende Juni fällig.
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