Neue Regelung auf der Hochstraße in Höhe der städtischen Musikschule und des Geschwister-Scholl-Gymnasiums: Tempo 30 gilt hier nur noch zwischen 6 und 22 Uhr. Wie die Stadt Lüdenscheid mitteilt, sind in den verbleibenden Stunden in diesem Bereich 50 Stundenkilometer erlaubt. Der Stadtreinigungs-, Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid (STL) hat die entsprechenden Hinweisschilder im Laufe der Woche angebracht.
Die Änderung hatte der Fachdienst Verkehrsplanung und -lenkung der Stadt Lüdenscheid Ende Juni im Bau- und Verkehrsausschuss angekündigt. Begründung: Bei schutzwürdigen Einrichtungen wie etwa Schulen und Altenheimen, die innerorts nicht in einer „Tempo 30“-Zone oder in einem verkehrsberuhigten Bereich gelegen sind, soll sich das Tempolimit nach den Öffnungs- bzw. nach den Zeiten richten, in denen am meisten los ist. So sehe es die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor.
Die zeitliche Einschränkung der „Tempo 30“-Regelung erfolgte nach Rücksprache mit den beiden Staberger Gymnasien und der Musikschule der Stadt Lüdenscheid. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass der Pumptrack und das Kleinspielfeld im neu gestalteten Stadtgarten beliebte Treffpunkte für Kinder und Jugendliche sind, die in den Sommermonaten bis in die Abendstunden genutzt werden. Ein zum Stadtgarten führender Weg grenzt an die Hochstraße und liegt direkt gegenüber dem Geschwister-Scholl-Gymnasium.
Freisenbergstraße: Tempolimit in Kraft
Das angekündigte Tempolimit auf der Freisenbergstraße in Höhe des „Studjos im Johanneswerk“ ist jetzt in Kraft: In Höhe der Einrichtung für Menschen mit Behinderung sind von Montag bis Freitag zwischen 7 und 16 Uhr nur noch 30 Stundenkilometer erlaubt. Der Stadtreinigungs-, Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid (STL) hat die Beschilderung im Laufe der Woche angebracht.
Die innerorts gelegene Betriebsstätte liegt außerhalb eines geschwindigkeitsreduzierten Bereichs, gilt aber – ähnlich wie Kindertagesstätten und Seniorenheime – als schutzwürdige Einrichtung. Deshalb kündigte der städtische Fachdienst Verkehrsplanung und -lenkung Ende Juni im Bau- und Verkehrsausschuss eine zeitlich beschränkte „Tempo 30“-Regelung in Höhe des „Studjos“ an.








