"Mein Mandant verteidigt sich schweigend", erklärte Rechtsanwalt David Lakwa zu Beginn der Verhandlung am Montag, 20. April. Er vertrat den 61-jährigen Schalksmühler, dem vorgeworfen wird, im Oktober des vergangenen Jahres auf seine Nachbarn eingestochen zu haben.
Am frühen Morgen des 24. Oktober soll der Angeklagte bei seinen Nachbarn geklingelt haben. Insgesamt 17 Jahre lebte er mit diesen Tür an Tür, war Mieter der Einliegerwohnung des Einfamilienhauses im Reeswinkeler Weg. Der Schalksmühler gab an, seine Mietschulden begleichen zu wollen, woraufhin ihm Einlass gewährt wurde. Anschließend, so heißt es in der Anklage weiter, habe er auf das Ehepaar eingestochen. Die 73-jährige Ehefrau verstarb noch am Tatort, der damals 75-jährige Ehemann überlebte schwer verletzt.
Seit Montag, 20. April, muss sich der 61-jährige Schalksmühler nun vor dem Schwurgericht des Hagener Landgerichts für die Tat verantworten.
Anklage lautet auf Mord und versuchten Mord in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung
Zunächst verlas die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift. Im Falle der getöteten Ehefrau, so erklärte sie, laute die Anklage auf "Mord", im Falle des Ehemanns, der den Angriff schwer verletzt überlebte, auf "versuchten Mord in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung."
Das Mietverhältnis, gab Richterin Heike Hartmann-Garschagen bekannt, war dem Angeklagten seitens seiner Vermieter gekündigt worden. Die Gründe hierfür seien nicht nur Mietrückstände, sondern auch der "desolate Zustand der Wohnung" gewesen. Als mögliches Motiv für die Tat nannte die Richterin die Kündigung des Mietverhältnisses, die der Angeklagte laut den Ermittlungsakten nicht habe nachvollziehen können.
Angeklagter war 30 Jahre als Landwirt tätig
Die vorsitzende Richterin gab anschließend einen Einblick in den Lebenslauf des Angeklagten, der dem Prozessauftakt beinahe regungslos beiwohnte. Der 61-Jährige lebte seit 1994 in Schalksmühle, war 30 Jahre als Landwirt auf einem Halveraner Hof tätig. Im Dezember 2024 erkrankte er laut den Ermittlungsakten an Krebs, verlor dadurch eine Niere. Fortan war er arbeitsunfähig und krankgeschrieben. Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente des Angeklagten wurde abgelehnt. Im vergangenen Sommer, so verlas Heike Hartmann-Garschagen aus dem Abschlussbericht der Märkischen Kliniken, erlitt er dann eine Depression.
Messer als Tatwaffe
Als Zeugen waren zum Prozessauftakt auch die am Tattag diensthabenden Polizeibeamten geladen. Übereinstimmend berichteten diese von Blutspuren in der Wohnung der Opfer. Die Ehefrau sei vor der Eingangstür aufgefunden worden und trotz des Versuchs einer Reanimation noch am Tatort verstorben.
Die Tatwaffe, ein Messer, lag laut Aussage der Beamten in einem Blumenkübel vor dem Hauseingang. Der Angeklagte selbst, so berichteten die Einsatzkräfte, habe sich in seiner Wohnung befunden und sich widerstandslos festnehmen lassen.
Acht Prozesstage angesetzt
Die Fortsetzung der Verhandlung ist für Mittwoch, 6. Mai, anberaumt. Das Schwurgericht des Landgerichts Hagen setzte vorerst insgesamt acht Prozesstage an. Eine Urteilsverkündung wird am Freitag, 12. Juni, erwartet.
Vorangegangene Berichterstattung zum Tötungsdelikt in Schalksmühle:










