Arbeitgeber können sich bei der Einstellung von Mitarbeitern nicht auf deren Aussage zu vorhandenen Führerscheinen verlassen - hier nachlässig zu sein, kann teuer werden.

Nachdem er eine Zeit lang als Disponent in einem Lieferunternehmen gearbeitet hat, beschließt ein 49-Jähriger, eine eigene Zustellerfirma zu gründen.

Im September 2024 kommt ein Angestellter auf ihn zu und erklärt, einen großen Auftraggeber in Lüdenscheid für die Firma gewinnen zu können. Dazu benötige er allerdings einen weiteren Mann, den der Angestellte auch direkt vorschlägt. Der 49-Jährigen kennt diesen von seiner alten Firma. Dort ist der Vorgeschlagene als Fahrer beschäftigt, allerdings für seine Unpünktlichkeit bekannt gewesen. Deshalb ist der 49-Jährige auch nicht begeistert.

Um sich den Auftraggeber in Lüdenscheid aber nicht durch die Lappen gehen zu lassen, gibt er dem Mann eine Chance - und wird bitter enttäuscht. Zwar erscheint der Mann offenbar pünktlich, auf der Volmestraße in Lüdenscheid wird er allerdings mit dem Lieferwagen von der Polizei angehalten und kontrolliert.

Arbeitgeber auf Anklagebank

Ergebnis: Er hat keine Fahrerlaubnis. Das bringt nicht nur ihm eine Verurteilung von mehr als 1200 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein, auch der 49-Jährige findet sich als Inhaber des Fuhrunternehmens auf der Anklagebank wieder. Am Amtsgericht Lüdenscheid muss er sich wegen fahrlässigen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

"Wir wussten beide (er selbst und der Angestellte, der den Mann als Fahrer vorgeschlagen hatte), nicht, dass er keinen Führerschein hat. Ich habe ihn ja vorher fahren gesehen. Ich habe dann erfahren, dass er den Führerschein seines Bruders benutzt", erklärt der Angeklagte.

Aus Fehler gelernt

Er habe aus der ganzen Sache aber gelernt. Seine Fahrer müssen jetzt erst immer ihre gültige Fahrerlaubnis zeigen, bevor es Lohn gibt. "Das funktioniert gut", sagt der 49-Jährige. Den Auftraggeber in Lüdenscheid habe er allerdings verloren.

Der Richter resümiert, dass der Angeklagte den Mann vorher zwar immer hatte fahren sehen, als er dann aber als Arbeitgeber die Verantwortung hatte, hätte er die Fahrerlaubnis kontrollieren müssen. Am Ende stellt das Gericht das Verfahren gegen Zahlung von 900 Euro an die Verkehrswacht in Lüdenscheid vorläufig ein. Zahlt der Angeklagte pünktlich und vollständig, wird die Fallakte geschlossen.