Die Stadt Iserlohn besetzt den Schiedsamtsbezirk III neu und sucht dafür eine Schiedsperson. Zum Bezirk gehören die Stadtteile Iserlohn-Zentrum, Dördel, Wermingsen, Obergrüne und Kesbern. Die Schiedsperson übernimmt die Aufgabe, bei Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln und Lösungen zu erarbeiten.
Wahl und Voraussetzungen
Der Rat der Stadt Iserlohn wählt die Schiedsperson für eine Amtszeit von fünf Jahren. Nach der Wahl vereidigt der Direktor des Amtsgerichts Iserlohn die gewählte Person. Eine juristische Ausbildung ist nicht erforderlich. Gefragt sind vor allem ein ausgeprägtes Rechtsempfinden, Verhandlungsgeschick, Verschwiegenheit sowie die Fähigkeit, zuzuhören und zwischen den Parteien zu vermitteln.
Bewerberinnen und Bewerber müssen in Iserlohn wohnen, mindestens 25 Jahre alt sein und dürfen das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie benötigen gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, um Vergleichsprotokolle zu erstellen, sowie grundlegende PC-Kenntnisse. Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich und findet in den eigenen Räumlichkeiten statt. Zudem gehört die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen zum Aufgabenbereich.
Bewerbung bis Ende August
Interessierte können sich bis zum 31. August 2026 schriftlich beim Bereich Recht der Stadt Iserlohn, Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12, 58636 Iserlohn, oder per E-Mail an [email protected] bewerben. Die Bewerbung soll Angaben zu Person, beruflicher Tätigkeit und Motivation enthalten.
Für Rückfragen steht Katharina Homberg telefonisch unter 02371/217-1557 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.










