Am 31. März 2024 sind Polizeibeamte in Halver im Einsatz. Vor Ort soll zufällig und unabhängig vom eigentlichen Grund des Erscheinens der Beamten der Verdacht aufgekommen sein, ein 40-Jähriger baue in seiner Wohnung mehr Cannabis an, als nach dem aktuellen Gesetz erlaubt.

Die Polizisten sollen der Sache nachgegangen sein und vier Cannabispflanzen, Setzlinge und abgeerntetes Cannabis, sowie Verpackungsmaterial und einen Crusher beim Verdächtigen sichergestellt haben. Eine Untersuchung soll ergeben haben, dass es sich um insgesamt 400 Gramm Cannabis gehandelt haben soll. Allerdings von eher schlechter Qualität, mit 3,5 Prozent Wirkstoffgehalt und damit 14,2 Gramm THC. Laut Konsumcannabisgesetz (KCanG) liegt die erlaubte Höchstgrenze bei 7,5 Gramm THC. Sollte der Sachverhalt also wie geschildert zutreffen, hätte sich der Halveraner strafbar gemacht.

Im Amtsgericht Lüdenscheid hatte der 40-Jährige die Chance, sich zum Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu äußern. Doch trotz ordnungsgemäßer Ladung erscheint der Mann nicht zu seinem Prozess. Drei als Zeugen geladene Polizisten sind hingegen pünktlich da. Auch nach einiger Wartezeit bleibt der Platz auf der Anklagebank leer. Der Richter erlässt daraufhin einen Strafbefehl über 2600 Euro gegen den Halveraner. Er kann die Entscheidung nun akzeptieren und zahlen, oder es durch einen Einspruch zu einem erneuten Verhandlungstermin im Amtsgericht kommen lassen.