Die Stadt Lüdenscheid hat den Versand der Grundsteuerbescheide verschoben, da nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen rechtliche Unsicherheit über die Zulässigkeit differenzierter Hebesätze besteht.

Lüdenscheid hatte Ende 2024 unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke eingeführt, um Wohneigentümer zu entlasten. Das Gericht erklärte jedoch höhere Hebesätze für Nichtwohngrundstücke in mehreren Städten für verfassungswidrig.

Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, müsste Lüdenscheid zur Wahrung der Aufkommensneutralität die Hebesätze anpassen, was zu einer höheren Besteuerung von Wohngrundstücken führen würde. Für das Steuerjahr 2025 drohen der Stadt aufgrund anhängiger Klagen Einnahmeausfälle von bis zu 53.000 Euro. Für 2026 könnten Mindereinnahmen von rund 4,2 Millionen Euro entstehen, falls die Hebesatzdifferenzierung aufgegeben wird. Das erklärte Kämmerer Sven Haarhaus in der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses.

Für das Steuerjahr 2025 droht der Stadt ein Einnahmeausfall von bis zu 53.000 Euro aufgrund anhängiger Klagen. Anhängig seien elf Widersprüche, bei denen die Eigentümer anschließend auch Klage eingereicht hätten, erläuterte Sven Haarhaus. Bei sieben der elf anhängigen Klagen handele es sich um Nichtwohngrundstücke. 

Die Stadt warte daher weitere Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Köln ab, um eine Rechtstendenz erkennen zu können. Bis dahin würden keine Grundsteuerbescheide verschickt, um spätere Korrekturen zu vermeiden. Eine Entscheidung über die Ausgestaltung der Grundsteuer für 2026 muss bis spätestens Ende Juni getroffen werden.