Der Lüdenscheider AfD-Ratsherr Christoph Thiel hat sich in der Ratssitzung am Montag, 12. Oktober, für seine umstrittene Bezeichnung von Teilnehmern einer Gegendemonstration als „links-grüner Abschaum“ entschuldigt. Die Erklärung führte jedoch nicht zu einer Beilegung des politischen Konflikts. Nach einer kontroversen Debatte beschloss die Ratsmehrheit, Thiels Verhalten öffentlich zu missbilligen.

Thiel hatte die Äußerung am 14. August im Rahmen eines AfD-Bürgerdialogs gemacht. In einem Interview mit dem YouTuber Sebastian Weber, bekannt als „Weichreite TV“, bezeichnete er die Teilnehmer einer Gegendemonstration als „links-grünen Abschaum“. Nach einer Anzeige nahm der Staatsschutz Ermittlungen auf, da der Verdacht einer politischen Straftat im Raum steht.

In der jüngsten Sitzung des Stadtrates kam Thiel einer Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach und erklärte: „Ich, Ratsherr Christoph Thiel, möchte mich entschuldigen. Es tut mir leid, wie ich mich geäußert habe.“

Im Anschluss an die Entschuldigung ergriff Thomas Staubach, Vorsitzender der AfD-Fraktion und Landtagskandidat der Partei, das Wort. Er verwies auf parteiinterne Konsequenzen gegen Thiel und betonte, dass die AfD gleiche Maßstäbe für alle politischen Akteure fordere. Gegen Thiel wurde eine innerparteiliche Ämtersperre verhängt. Einen Ausschluss aus der Fraktion hat die AfD bislang abgelehnt.

Staubach erklärte, Kritik an politischen Positionen und Protest seien legitim. Diese dürften jedoch nicht in persönliche Beleidigungen oder Übergriffe münden. Als Beispiel schilderte er einen Vorfall bei einem AfD-Informationsstand am Rande des Lüdenscheider Stadtfestes, bei dem ein Kreistagsabgeordneter der Grünen nach Darstellung Staubachs durch persönliche Beleidigungen und Einschüchterungsversuche aufgefallen sein soll. Auf eine Anzeige habe die AfD in diesem Fall verzichtet.

Darüber hinaus sprach sich Staubach für einen respektvolleren Umgang zwischen politischen Gegnern aus. Seine Ausführungen stießen bei den übrigen Fraktionen allerdings auf deutliche Kritik.

Ernsthaftigkeit in Frage gestellt

Bürgermeister Sebastian Wagemeyer widersprach der Einordnung der Äußerung als politische Zuspitzung. FDP-Fraktionsvertreter Jens Holzrichter kritisierte, Staubachs Rede stelle die Ernsthaftigkeit von Thiels Entschuldigung infrage. Auch Heidi Skorupa von der SPD äußerte Zweifel an deren Glaubwürdigkeit.

Andreas Stach von den Grünen erklärte, er habe den Antrag auf öffentliche Missbilligung nach Thiels Entschuldigung zunächst zurückziehen wollen. Nach Staubachs Rede halte er jedoch daran fest. Seine Fraktionskollegin Tanja Tschöke kritisierte insbesondere, dass Staubach die AfD in eine Opferrolle gerückt habe.

Kurswechsel nach Sitzungsunterbrechung

Die CDU-Fraktion beantragte daraufhin eine Unterbrechung der Sitzung, um sich intern zu beraten. Anschließend signalisierten sowohl CDU als auch SPD und FDP, dem Grünen-Antrag nun zustimmen zu wollen. Oliver Fröhling von der CDU begründete den Kurswechsel damit, dass die Entschuldigung durch die anschließenden Ausführungen relativiert worden sei. Weiter richtete er die Bitte an alle, sich „anständig zu benehmen und sich an die Regeln zu halten“.

Unterstützung erhielt Staubach von Peter Oettinghaus, der für die AfL im Rat sitzt und Mitglied der AfD-Fraktion ist. Er dankte Thiel für dessen Entschuldigung und verwies darauf, dass es nicht leicht sei, sich vor dem Stadtrat in dieser Form zu entschuldigen.

Keine unmittelbaren Folgen für Christoph Thiel

Bei der anschließenden Abstimmung nahm der Stadtrat den Antrag der Grünen mit acht Gegenstimmen aus den Reihen der AfD an. In der Beschlussvorlage wurde Thiels Verhalten als unvereinbar mit der Würde eines öffentlichen Amtes bezeichnet. Es beschädige das Ansehen des Rates und untergrabe das Vertrauen der Bürger in demokratische Institutionen.

Der Beschluss soll auch über die Internetseite der Stadt Lüdenscheid öffentlich kommuniziert werden. Damit will der Rat seine Missbilligung des Verhaltens deutlich zum Ausdruck bringen.

Unmittelbare weitere Folgen für Thiels Ratsmandat oder seine Aufwandsentschädigung hat die Entscheidung nicht. Die Ermittlungen des Staatsschutzes im Zusammenhang mit der ursprünglichen Äußerung stehen davon unabhängig.