Gleich zwei E-Scooter-Fahrer haben am Sonntag, 18. Oktober, und Montag, 19. Oktober, die Polizei beschäftigt. Während ein erst zwölf Jahre alter Junge mit rund 40 km/h unterwegs war, erreichte der E-Scooter eines 28-Jährigen auf dem Rollenprüfstand sogar eine Geschwindigkeit von 73 km/h. Beide Fahrzeuge wurden aus dem Verkehr gezogen.
Zwölfjähriger mit 40 km/h unterwegs
Am Montag entdeckte eine zivile Polizeistreife kurz nach 11 Uhr auf der Kampstraße in Iserlohn einen E-Scooter, dessen Fahrer an einer Fußgängerampel die Straße überquerte. Die Beamten folgten dem Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von bis zu 40 km/h – doppelt so schnell wie die für E-Scooter erlaubten 20 km/h, wie die Polizei berichtet.
Als die Polizisten den Fahrer anhalten wollten, versuchte dieser zunächst, zu Fuß zu flüchten. Schließlich stellte er sich jedoch den Beamten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Junge erst zwölf Jahre alt war. Die Nutzung von E-Scootern ist allerdings erst ab 14 Jahren erlaubt. Zudem fehlte an dem Fahrzeug das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen.
Die Polizei stellte den E-Scooter sicher. Gegen den Zwölfjährigen beziehungsweise seine Eltern wurden Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis beziehungsweise Zulassens einer solchen Fahrt sowie wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.
E-Scooter erreicht 73 km/h – Fahrer vorläufig festgenommen
Ein Tag zuvor war einer Polizeistreife gegen 15.40 Uhr an der Kreuzung Hohler Weg/An der Langen Hecke ein weiterer E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen aufgefallen.
Bei der anschließenden Kontrolle konnte sich der 28-jährige Fahrer nicht ausweisen und auch keinen Eigentumsnachweis für das Fahrzeug vorlegen. Da er zudem kein Deutsch verstand, nahmen die Beamten ihn und den E-Scooter mit zur Polizeiwache. Erst nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung konnte seine Identität festgestellt werden, heißt es weiter.
Eine erste Messung auf dem Rollenprüfstand ergab eine Höchstgeschwindigkeit von 73 km/h. Die Polizei fertigte Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Da der Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, sollte er zur Sicherung des Verfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe der möglichen Strafe hinterlegen. Diese konnte der 28-Jährige jedoch nicht aufbringen. Der E-Scooter wurde beschlagnahmt und der Fahrer vorläufig festgenommen. Am nächsten Tag wurde er auf richterliche Weisung wieder freigelassen.
Polizei kündigt weitere Kontrollen an
Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter keine Kinderspielzeuge sind und für ihre Nutzung klare Regeln gelten. Besonders Unfälle ohne Versicherungsschutz könnten erhebliche finanzielle Folgen haben. Auch Verstöße gegen die geltenden Vorschriften können teuer werden. Da sich die Zahl der E-Scooter-Unfälle in den vergangenen Jahren vervielfacht habe, kündigt die Polizei weitere Kontrollen an.











