Die Hitze der vergangenen Wochen und ausbleibender Regen hat die Gewässer im Kreisgebiet stark austrocknen lassen. Die Untere Wasserbehörde reagiert nun mit einer Allgemeinverfügung: Seit Samstag, 25. Juli, darf ohne Genehmigung kein Wasser mehr aus Flüssen und Bächen entnommen werden.

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Niedrige Wasserstände belasten die Natur

Oliver Gerlach, Leiter der Unteren Wasserbehörde, beschreibt die Lage der Bäche im Kreisgebiet als angespannt: „Wie schon im letzten Jahr führen die Bäche im Kreisgebiet nur wenig Wasser, der Natur fehlt es an Niederschlägen.” Die niedrigen Pegel würden das ökologische Gleichgewicht stark belasten: „Die Gefahr, dass die im Wasser und an den Ufern lebenden Tiere und Pflanzen nachhaltig gestört werden, ist momentan groß.”

Verbot betrifft auch private Gartenbewässerung

Die Allgemeinverfügung untersagt Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Das Verbot trifft damit nicht nur größere Wassermengen, etwa durch fahrbare Behältnisse oder mechanische und elektrische Pumpen, sondern auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten.

Eine Ausnahme gilt für das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Bei Verstößen können die Behörden im Einzelfall Bußgelder verhängen.

Kreis folgt landesweitem Trend

Mit dem Erlass setzt der Ennepe-Ruhr-Kreis die aktuellen Empfehlungen der Bezirksregierung Arnsberg um. Diese hatte bereits am 15. Juli eine entsprechende Verfügung für die größeren Flüsse in ihrer Zuständigkeit erlassen, darunter auch die Ruhr. Ähnliche Allgemeinverfügungen gegen die Wasserentnahme aus Bächen bestehen bereits in mehreren anderen Städten, Kreisen und Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen. Im Märkischen Kreis gilt das Verbot bereits seit 9. Juli.

Sobald es die Situation zulasse beziehungsweise die Pegelstände im Ennepe-Ruhr-Kreis wieder auf ein annehmbares Maß angestiegen seien, werde die Untere Wasserbehörde die Wasserstände die Allgemeinverfügung aufheben, erklärt die Kreisverwaltung.