Die Absicht bleibt, aber die Entscheidung ist erst einmal verschoben: Die Mitglieder des Iserlohner Finanzausschusses haben in ihrer jüngsten Sitzung keinen Beschluss über den Ausstieg aus der Radio Mark Betriebsgesellschaft gefasst und das Thema in die nächste Ausschuss-Sitzung verschoben. Die ist für den 9. Dezember terminiert.
Finanzausschuss will Ergebnis der Vergleichsverhandlung abwarten
Dem von der CDU eingebrachten Vertagungsantrag schloss sich die große Mehrheit der Kommunalpolitiker ohne vorangegangene Debatte an. Als Grund für die Aufschiebung wurden die derzeit laufenden Vergleichsverhandlungen zwischen den Minderheitsgesellschaftern Stadt Iserlohn und Märkischer Kreis – jeweils 12,5 Prozent - auf der einen Seite sowie dem Märkischen Zeitungsverlag und dem Jahn Verlag mit insgesamt 75 Prozent auf der anderen Seite genannt. Stadt und Kreis wollen weiterhin aus der Betriebsgesellschaft aussteigen.
Vergleich soll Konditionen regeln
Bei den angelaufenen Vergleichsgesprächen soll es dem Vernehmen nach nur noch darum gehen, zu welchen Konditionen der Ausstieg geschehen kann. Den Vergleich hat laut Sitzungsvorlage der Verwaltung die Verlagsseite angeboten. Sollte der Vergleich nicht realisiert werden, wird der unmittelbare und mittelbare Vertreter des Gesellschafters "Stadt Iserlohn" ermächtigt, das Vertragsverhältnis mit Radio MK zu kündigen. Die Kündigung soll noch vor dem 31. Dezember erfolgen, damit diese zur Vertragsbeendigung zum 31. Dezember 2027 führt.
Auslöser für den Vorstoß der finanziell stark gebeutelten Stadt Iserlohn und des ebenso belasteten Märkischen Kreises war die von der Gesellschafterversammlung mit Verlagsmehrheit beschlossene Finanzspritze in Höhe von 300.000 Euro. Dies hätte einen Darlehensabruf bei der Stadt sowie dem Märkischen Kreis in Höhe von jeweils 37.500 Euro bedeutet. „Die abgerufenen Mittel wurden weder von der Stadt Iserlohn noch vom MK ausgezahlt“, hatte die Verwaltung in ihrer Vorlage geschrieben.
Interpretationsbedürftige Formulierung
„Aufgrund einer interpretationsbedürftigen Formulierung im Gesellschaftsvertrag aus dem Jahr 1990 besteht wegen der Mehrheitsbeteiligung des Märkischen Zeitungsverlages jederzeit das Risiko, einen mehrheitlich gefassten Beschluss über ein Gesellschafterdarlehen bis zur Höhe der dreifachen der Kommanditeinlage (einfacher Anteil rund 64.000 Euro, dreifacher Anteil rund 192.000 Euro) vorzunehmen. Der Gesellschaftsvertrag sieht keine üblichen Modalitäten zum Darlehenszins und zur Tilgung (Zeitpunkt der Rückführung) vor. Außerdem sieht der Gesellschaftsvertrag keinen Minderheitenschutz für die unter 50 Prozent beteiligten Gesellschafter vor“, hatte Iserlohns Stadtkämmerer Michael Wojtek in dem Sitzungspapier formuliert.
Kreis debattiert noch
Die jetzt im Iserlohner Finanzausschuss verschobene Entscheidung steht dem zweiten kommunalen Gesellschafter der Radio Mark Betriebsgesellschaft, dem Märkischen Kreis, noch bevor. Der zuständige Fachausschuss, der Kreisausschuss sowie der Kreistag wurden bisher von der Verwaltung mit dem Thema noch nicht befasst. Eine Entscheidung im Kreistag ist für dessen Sitzung Anfang Dezember vorgesehen, sollte sich bis dahin nicht eine Vergleichslösung angeboten haben.









