Vor dem Amtsgericht Lüdenscheid ging es um mehr als nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung: Ein 40-jähriger Angeklagter, der derzeit eine 22-monatige Haftstrafe verbüßt, musste sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten — mit möglichen Folgen für seinen weiteren Haftverlauf.
Mit deutlichen Worten schilderte ein 40-jähriger Angeklagter am Amtsgericht Lüdenscheid seine persönliche Situation. „Wenn ich nicht rauskomme, kann ich mich nicht um meine Frau kümmern. Sie hat MS“, erklärte der Mann.
Der Angeklagte stammt aus Norddeutschland und sitzt bereits seit einiger Zeit in der Justizvollzugsanstalt. Der Ausgang des Verfahrens in Lüdenscheid war für ihn von besonderer Bedeutung: Je nach Entscheidung des Gerichts hätte ihm entweder der Wechsel in den offenen Vollzug und eine vorzeitige Entlassung noch in diesem Jahr offen gestanden — oder eine Verlängerung seines Haftaufenthalts.
Vorfall auf der B229
Angeklagt war der Mann wegen eines Vorfalls vom 1. Mai 2024 in Halver. In den frühen Morgenstunden, gegen 5.32 Uhr, war er auf der B229 in Richtung Halver mit einem Sprinter zu schnell unterwegs und wurde geblitzt. Bei der Auswertung der Messung stellte sich heraus, dass der Fahrer nie im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen war. Es folgte eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Geständnis vor Gericht
Vor dem Amtsgericht Lüdenscheid räumte der Angeklagte die Tat ein. „Mein Mandant gesteht den Vorwurf“, erklärte sein Verteidiger. Zugleich machte er deutlich, welche Konsequenzen ein weiteres Urteil für seinen Mandanten hätte. Eine zusätzliche Verurteilung würde den geplanten Wechsel in den offenen Vollzug zunichtemachen. Zudem stünde eine bereits zugesagte Arbeitsstelle für den offenen Vollzug und die Zeit nach der Haft auf dem Spiel.
Der Angeklagte ergänzte persönlich: „Ich habe draußen drei Kinder, die sich auch freuen, wenn sie ihren Papa wiedersehen.“
Gericht stellt Verfahren ein
Trotz mehr als 20 Eintragungen im Vorstrafenregister hatte der Angeklagte letztlich Glück: Ein früheres Urteil erwies sich als gesamtstrafenfähig. Das Amtsgericht stellte das Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein, da eine weitere Strafe im Verhältnis zu der bereits verhängten Haftstrafe nicht ins Gewicht gefallen wäre.











