Ein 27-jähriger Lüdenscheider hat am Freitag, 27. Februar, vor dem Amtsgericht Lüdenscheid Glück: Er wird aufgrund eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt.
Seit vielen Jahren leidet der Lüdenscheider unter paranoider Schizophrenie mit Wahnvorstellungen. Im Frühjahr 2025 lebt er im Haus Hellersen. Dort bedroht er am 24. März 2025 einen Mitarbeiter mit einem Taschenmesser. Die Polizei rückt an. "Wir haben das Haus nach ihm durchsucht", schildert einer der eingesetzten Beamten im Rahmen der Verhandlung im Amtsgericht Lüdenscheid.
Dort sitzt der 27-Jährige wegen des Verdachts auf tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte auf der Anklagebank. Er selbst gibt an: "Ich kann mich nicht mehr daran erinnern." Sein Verteidiger erklärt, sein Mandant sei damals nicht gut medikamentös eingestellt gewesen. Die Vorwürfe bestreiten weder der Angeklagte noch sein Verteidiger. Dass es tatsächlich einen Angriff auf die Beamten gegeben hatte, bestätigen die Betroffenen im Zeugenstand.
In Boxstellung gegenüber der Polizei
Der 36-jährige Polizist sagt weiter aus, den Angeklagten im Haus Hellersen in seinem Zimmer angetroffen zu haben. Zwei seiner Kolleginnen seien zuerst bei ihm gewesen. Eine 46-jährige Polizistin beschreibt die Antreffsituation: Der Mann sei aufgefordert worden, seine Hände zu zeigen und sich auf den Boden zu legen. Dem habe er nicht Folge geleistet, so die Polizistin. "Er hat sich in Boxstellung gestellt und gesagt 'was wenn nicht'."
Schließlich sei ihr Kollege, der 36-Jährige, dazugekommen. Er habe einen Tisch beiseite gestoßen und den Angeklagten noch einmal sehr deutlich aufgefordert, sich hinzulegen, erklärt der Beamte. Ein Messer hätten sie beim 27-Jährigen nicht gefunden.
Polizistin neun Wochen dienstunfähig
Aufgrund seines aggressiven Verhaltens wurden dem Angeklagten auf dem Bauch liegend die Hände am Rücken fixiert, gibt der Polizist zu Protokoll. Der Mann habe sich daraufhin beruhigt, weshalb er in eine sitzende Position gebracht worden sei. Eine Entscheidung, die die Beamten bereuen sollten. Denn: Plötzlich tritt der 27-Jährige zu. "Aus heiterem Himmel fing er an, in meine Richtung zu treten. Ich habe nicht mehr damit gerechnet, sonst hätte er mich nicht so übel getroffen", sagt die 46-jährige Polizistin. Doch der Angeklagte trifft sie heftig an der Hand und am Knie. Während die Prellung am Knie folgenlos vergeht, setzt das getroffene Handgelenk die Beamtin für neun Wochen außer Gefecht. Auch danach ist sie noch eine Weile nur eingeschränkt einsatzbereit. Und: "Bis heute habe ich Schmerzen in der Hand."
Ein dritter Polizist bestätigt die Aussagen seiner Kollegen. Alle Zeugen sind sich einig, dass sich der Angeklagte zwar in einem psychischen Ausnahmezustand befunden habe, er dem Geschehen aber dennoch gut habe folgen können. Daraufhin nimmt der Richter am Ende auch keine Schuldunfähigkeit, sondern lediglich erheblich verminderte Schuldfähigkeit an. Laut Gesetz beträgt die Mindeststrafe für tätlichen Angriff drei Monate Freiheitsstrafe. Aufgrund der eingeschränkten Schuldfähigkeit wird der Lüdenscheider zu 450 Euro Geldstrafe verurteilt. Für den Sozialhilfeempfänger eine spürbare Folge seines Verhaltens.








