"Mir wurde gutes Geld angeboten", gibt ein Arbeitsloser im Amtsgericht Lüdenscheid an. Dem inzwischen verzogenen Halveraner wird Geldwäsche zur Last gelegt.
Anfang Januar 2025 kann er der Versuchung nicht widerstehen und fällt auf einen Betrüger herein. Er stellt dem Mann, von dem er nach eigenen Angaben nur den Vornamen kennt, sein Konto für Überweisungen zur Verfügung. Kennengelernt habe er ihn durch Freunde. "Ich kannte ihn aber nur flüchtig", sagt der 30-Jährige. Der Mann habe gesagt, es gehe um Überweisungen größerer Summen: "Beträge von 10- bis 20000 Euro. Davon würden 5000 Euro meine sein. Er hat mir angeboten, dass er mir die 5000 in bar gibt."
Das Geld stammte aus Betrugstaten. Unter anderem waren 693 Euro von einer Frau auf das Konto des Angeklagten geflossen. Die Geschädigte war - vermeintlich - von ihrer Bank darüber informiert worden, dass es zu falschen Buchungen auf ihr Konto gekommen sei.
Sie müsste den Betrag auf das Konto des 30-Jährigen überweisen. Mutmaßlich im blinden Vertrauen darauf, tatsächlich von ihrer Bank kontaktiert worden zu sein, hatte die Geschädigte nach Aufforderung TAN-Nummern eingegeben und so den Weg für die Abbuchungen von ihrem Konto freigemacht.
"Was haben Sie denn gedacht, was dahinter steckt", will der Richter vom damaligen Halveraner wissen. "Am Anfang habe ich mir gar nichts dabei gedacht", gibt der Angeklagte zu. Erst mit der Zeit sei ihm klargeworden, dass er einen Fehler gemacht hatte. Es scheint, der 30-Jährige ist von sich selbst enttäuscht, so naiv gewesen zu sein und dem Mann seine Bankkarte samt Pin überlassen zu haben. Das Vorstrafenregister des Angeklagten ist leer. "Er ist ja geständig. Wie wäre es mit einer Einstellung gegen 600 Euro an die Geschädigte", wirft der Verteidiger in den Ring. Damit ist der Richter einverstanden, da auf diese Weise die Geschädigte wenigstens etwas zurückbekommt.








