Das Jugendamt soll in der Zuständigkeit der Stadt Plettenberg bleiben. Dafür sprach sich am Mittwoch, 7. Oktober, die Mehrheit der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus. Eine Übertragung an den Märkischen Kreis würde nach Einschätzung der Verwaltung weder finanzielle Vorteile noch Verbesserungen bei der Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Familien bringen. Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat am 13. Oktober.
Ausgangspunkt der Diskussion war ein Antrag der FDP-Ratsfraktion. Sie hatte im Rahmen der Haushaltsberatungen im April die Verwaltung beauftragt, die Vor- und Nachteile einer möglichen Abgabe des Jugendamtes an den Märkischen Kreis zu untersuchen. Hintergrund sind unter anderem die finanziellen Belastungen des städtischen Haushalts.
Seit einer Gesetzesänderung im Juni 2025 können mittlere kreisangehörige Städte in Nordrhein-Westfalen ihre Jugendämter an den jeweiligen Kreis übertragen. Die Nachbarstädte Altena und Werdohl haben diesen Weg bereits eingeschlagen. Ausschlaggebend waren dort nach Angaben der Plettenberger Verwaltung allerdings vor allem personelle und organisatorische Gründe.
Verwaltung sieht keinen Vorteil durch eine Übertragung
Christoph Wilk, Leiter des Fachgebiets Jugend und Familie, machte in der Ausschusssitzung deutlich, dass die Situation in Plettenberg anders sei. Das städtische Jugendamt sei voll handlungsfähig und sowohl mit Blick auf die einzelnen Beschäftigten als auch auf das gesamte Team sehr gut aufgestellt.
Als wesentlichen Vorteil bezeichnete Wilk die enge Vernetzung mit den örtlichen Einrichtungen und Institutionen. Die Mitarbeiter kennen die Familien, die sozialen Strukturen und die vorhandenen Hilfsangebote. Das ermögliche kurze Wege, schnelle Entscheidungen und eine auf die jeweilige Situation abgestimmte Unterstützung.
In der Beschlussvorlage verweist die Verwaltung unter anderem auf die seit mehr als 25 Jahren bestehende „Plettenberger Runde“. In diesem Netzwerk tauschen sich verschiedene Akteure der Jugendhilfe regelmäßig aus. Dadurch können Familien auch Unterstützungsangebote vermittelt werden, die nicht zwangsläufig zusätzliche Kosten für die Jugendhilfe verursachen.
Hinzu kommt ein organisatorischer Unterschied zwischen dem städtischen Jugendamt und dem Kreisjugendamt. Während der Märkische Kreis mit mehreren spezialisierten Diensten arbeitet, sind in Plettenberg zahlreiche Aufgaben innerhalb der Bezirkssozialarbeit gebündelt. Dazu gehören beispielsweise Hilfen zur Erziehung, die Betreuung von Pflegekindern, die Familiengerichtshilfe und die Krisenintervention.
Die zuständigen Fachkräfte begleiten damit häufig unterschiedliche Phasen eines Falles und kennen die Entwicklung der betroffenen Familien. Diese Kontinuität wertet die Verwaltung als besonderen Vorteil.
Kreisumlage würde rund 15,26 Millionen Euro betragen
Auch finanziell spricht nach den bisherigen Berechnungen wenig für eine Übertragung. Wie aus der Beschlussvorlage hervorgeht, müsste Plettenberg bei einer Abgabe des Jugendamtes nach einer ersten Modellrechnung rund 15,26 Millionen Euro über die sogenannte differenzierte Kreisumlage an den Märkischen Kreis zahlen.
Dieser Betrag basiert auf den vorläufigen Grundlagen für das Haushaltsjahr 2027. Er ist allerdings nur eine grobe Schätzung, weil sich sowohl der Umlagebedarf als auch der Hebesatz durch die Aufnahme einer weiteren Kommune verändern würden.
Ein direkter Vergleich mit den bisherigen Kosten des städtischen Jugendamtes ist schwierig. Neben den unmittelbar zugeordneten Ausgaben fallen Kosten beispielsweise für Personalverwaltung, Gebäude, Informationstechnik und Finanzen an. Diese lassen sich nach Angaben der Verwaltung nicht ohne Weiteres vollständig dem Jugendamt zurechnen.
Die Stadtkämmerei erwartet deshalb durch eine Übertragung kurzfristig keine finanzielle Entlastung.
Patrick Hansmann (CDU) sprach sich in der Ausschusssitzung für den Erhalt des städtischen Jugendamtes aus. Zugleich regte er an, die tatsächlichen Kosten des Jugendamtes im städtischen Haushalt transparenter darzustellen. Eine Bezifferung der Ausgaben sei im Sinne der Nachvollziehbarkeit wünschenswert.
Ausschussmitglieder loben kurze Wege und Zusammenarbeit
Unterstützung für den Verbleib des Jugendamtes bei der Stadt kam auch von Renate Chowanetz (SPD). „Es ist immer besser, wenn wir selbst entscheiden können, was vor Ort gemacht wird“, erklärte sie. Besonders wichtig seien die kurzen Wege und die Möglichkeit, Entscheidungen unmittelbar vor Ort zu treffen.
Klaus Salscheider (PWG) verwies auf die Bedeutung des städtischen Jugendzentrums für die personelle Entwicklung des Jugendamtes. „Viele der Mitarbeiter haben ihre ersten beruflichen Erfahrungen im Jugendzentrum gesammelt“, sagte er. Damit verfüge Plettenberg über eine wertvolle Grundlage für die Nachwuchsgewinnung und die Entwicklung von Fachkräften.
Positiv äußerten sich auch Vertreter von Einrichtungen, die regelmäßig mit dem Jugendamt zusammenarbeiten. Lars Wiebke vom Diakonischen Werk und Nicole Friedrich von der Hallenschule bestätigten die sehr gute Zusammenarbeit mit den städtischen Mitarbeitern.
Wilk betonte zudem, dass die Eigenständigkeit des Jugendamtes eine enge Kooperation mit dem Märkischen Kreis keineswegs ausschließe. Schon heute gebe es zahlreiche Vereinbarungen und gemeinsame Projekte. Dazu gehören unter anderem Netzwerke zum Kinderschutz, der fachliche Austausch und gemeinsame Fortbildungsangebote.
Eine Abgabe wäre endgültig
Ein weiteres Argument für den Erhalt des Jugendamtes ist die rechtliche Situation. Wilk wies darauf hin, dass eine einmal vollzogene Übertragung an den Märkischen Kreis nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht rückgängig gemacht werden könnte.
Auch die sechs Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft wären von einer möglichen Abgabe des Jugendamtes nicht unmittelbar betroffen. Die Stadt könnte sie weiterhin selbst betreiben.
In ihrer Beschlussvorlage kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine Übertragung an den Märkischen Kreis keinen erkennbaren pädagogischen Mehrwert bringen würde. Vielmehr sprächen die personelle Kontinuität, die gewachsenen Netzwerke und die gute Kenntnis der örtlichen Strukturen für den Erhalt des Jugendamtes.
Die Mehrheit des Jugendhilfeausschusses folgte dieser Einschätzung und sprach sich für die Beibehaltung der städtischen Trägerschaft aus.
Die endgültige Entscheidung fällt am Dienstag, 13. Oktober. Dann beschäftigt sich der Rat der Stadt Plettenberg mit dem Thema. Die öffentliche Sitzung beginnt um 17 Uhr im Ratssaal.









