Eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen wird es in Schalksmühle vorerst nicht geben. Der Rat hat einen entsprechenden Beschlussvorschlag der Verwaltung in seiner jüngsten Sitzung am Montag, 5. Oktober, knapp abgelehnt. Zwölf Ratsmitglieder stimmten dafür, zwölf dagegen, eines enthielt sich. Damit fand der Vorschlag keine Mehrheit.
Ausgangspunkt der Beratungen war ein Bürgerantrag von Sabine Hoppe, die sich für eine entsprechende Regelung eingesetzt hatte. Sie war auch zur Ratssitzung gekommen, um ihr Anliegen noch einmal persönlich vorzutragen. Dabei verwies sie auf die unkontrollierte Vermehrung sowohl von unkastrierten Freigängerkatzen als auch von herrenlosen Streunerkatzen. Als Folgen nannte sie unter anderem Krankheiten, fehlende medizinische Versorgung und die zunehmende Belastung der Tierheime.
Deutlich knapper als im Hauptausschuss
Während noch im Hauptausschuss der Vorschlag bei drei Ja- und sechs Nein-Stimmen noch deutlich abgelehnt worden war, fiel das Ergebnis im Rat wesentlich knapper aus.
Unterstützung erhielt das Anliegen unter anderem von Marc Fürst (SPD). Er sprach sich für eine entsprechende Pflicht aus und verwies auf die unkontrollierte Vermehrung von Katzen. Andere Ratsmitglieder äußerten insbesondere Zweifel daran, wie eine solche Regelung in der Praxis kontrolliert und durchgesetzt werden könnte.
Auch die Verwaltung hatte in ihrer Beschlussvorlage auf diese Schwierigkeiten hingewiesen. Eine flächendeckende Kontrolle von Freigängerkatzen sei mit dem vorhandenen Personal derzeit nicht möglich. Die Überprüfung möglicher Verstöße hätte sich daher zunächst auf gemeldete Fälle beschränkt.
Keine Erkenntnisse über eine Überpopulation
Nach Angaben der Verwaltung liegen derzeit keine Erkenntnisse über eine Überpopulation von Katzen im Schalksmühler Gemeindegebiet vor. Allerdings steigen die Aufnahmezahlen im Tierheim Dornbusch seit Jahren. Die Versorgung der Tiere, die teilweise in schlechtem gesundheitlichen Zustand aufgenommen werden, bindet erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen.
Die Verwaltung sah deshalb trotz fehlender Erkenntnisse über eine örtliche Überpopulation Handlungsbedarf. Gleichzeitig verwies sie auf Erfahrungen aus Lüdenscheid und Halver, wo bereits entsprechende Regelungen bestehen. Dort seien bislang keine Verbesserungen festzustellen. Eine Wirkung solcher Maßnahmen sei allerdings auch erst über einen längeren Zeitraum zu erwarten.
Welche Kosten und welcher Personalaufwand durch die Umsetzung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Schalksmühle entstanden wären, ließ sich laut Verwaltung im Vorfeld nicht abschätzen.
Mit der Abstimmung im Rat ist der Vorschlag, die bestehende ordnungsbehördliche Verordnung entsprechend zu ergänzen, zunächst abgelehnt.









