Am vergangenen Mittwoch, 18. März, führte die Polizei auf Höhe der Lenneschule Geschwindigkeitsmessungen durch. Geblitzt wurde auch ein Radfahrer, der mit 59 statt der dort erlaubten 30 km/h unterwegs war.

Die Polizei weist darauf hin, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen auch für Radfahrer gelten. Gerade in dem besagten Bereich an der Landstraße 692 befinden sich nicht nur die Lenneschule, sondern auch die Sporthalle und das Schwimmbad. Von dort aus können jederzeit Kinder und Fußgänger auf die Straße treten, die nicht mit Fahrrädern, Tourenrädern oder Pedelecs rechnen, die mit so hohem Tempo unterwegs sind, wie die Polizei weiter mitteilt.