Im Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes drängt der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, Jan-Christoph Schaberick, auf eine schnelle rechtliche Klärung durch das Land Nordrhein-Westfalen. In einem Schreiben an Kommunalministerin Ina Scharrenbach macht er deutlich, dass die aktuelle Lage für die Kreise „rechtlich und finanziell kaum noch handhabbar“ sei.
Kritik an geplanter Vereinbarung
Auslöser ist eine Vergleichsvereinbarung, über die Krankenkassen, Landesministerien und kommunale Spitzenverbände seit Monaten verhandeln. Sie sieht unter anderem vor, dass die Rettungsdienstträger auf Gebührenbescheide gegenüber Bürgern verzichten.
Schaberick hält diesen Punkt für problematisch, da die Vereinbarung die vollständige Finanzierung des Rettungsdienstes nicht sichere. „Hier müssen wir folglich die Frage stellen, ob wir als Kreis uns einer solchen Vereinbarung überhaupt anschließen dürfen“, erklärt er.
Ein Gutachten komme zu einem klaren Ergebnis: Finanzierungslücken müssten über Gebührenbescheide ausgeglichen werden. Eine Abrechnung über den Kreishaushalt zulasten der Städte sei nicht zulässig. Der Landrat fordert daher vom Land eine eindeutige rechtliche Bewertung und konkrete Vorgaben für ein rechtssicheres Vorgehen.
Unterstützung vom Ministerpräsidenten
Rückendeckung erhält Schaberick vom nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst. Dieser hatte nach Angaben der Kreisverwaltung das Verhalten der Krankenkassen öffentlich kritisiert und als „inakzeptabel“ bezeichnet. Zudem habe er von „juristischen Spitzfindigkeiten“ gesprochen, die an der Lebensrealität vorbeigingen.
Schaberick begrüßt diese Position: „Das Problem ist im Kern ja tatsächlich ganz einfach – die Krankenkassen haben mit Blick auf ihre Kassenlage ein über Jahrzehnte funktionierendes System verlassen.“ Es sei ein wichtiges Signal, dass das Thema nun zur Chefsache geworden sei.
Gebührenbescheide vorerst verschoben
Besonders kritisch sieht der Landrat mögliche Folgen für die Bevölkerung. Er warnt davor, dass Menschen aus Angst vor Kosten zögern könnten, den Notruf zu wählen. „Dazu darf es niemals kommen, der Rettungsdienst war, ist und muss Daseinsvorsorge bleiben.“
Solange die Gespräche auf Landesebene andauern, setzt die Kreisverwaltung auf eine Übergangslösung. Den ursprünglich für Anfang April geplanten Versand von Gebührenbescheiden hat sie zunächst ausgesetzt. Gleichzeitig fordert Schaberick kurzfristig tragfähige Lösungen auf Landesebene sowie eine gesetzliche Klarstellung durch den Bund.
Hintergrund: Bruch mit bisherigem System
Über Jahrzehnte rechnete der Ennepe-Ruhr-Kreis die Kosten des Rettungsdienstes auf Grundlage einer mit den Krankenkassen vereinbarten Gebührensatzung ab. Dieses System galt als eingespielt.
Seit einiger Zeit gehen die Krankenkassen jedoch einen anderen Weg. Auch im Ennepe-Ruhr-Kreis kündigten sie an, Einsätze ab September 2025 nur noch über pauschale Festbeträge zu erstatten — ohne ihre Kalkulation offenzulegen.
Schaberick hatte dieses Vorgehen bereits zuvor scharf kritisiert. Es sei „nicht nachvollziehbar“, den Versicherten während laufender Verhandlungen Eigenanteile „in Höhe von mehreren hundert Euro in Aussicht zu stellen“.











