Er sei Waldarbeiter mit Leib und Seele, sagt ein Angeklagter im Amtsgericht Lüdenscheid. So habe es nahe gelegen, einen eigenen Betrieb aufzubauen. Eine Borkenkäferplage bringt von 2018 bis 2020 sehr hohe Gewinne ein, 2021 flacht das Hoch allerdings ab, 2022 steht der Forstbetrieb kurz vor dem Aus.
"Ich habe finanzielle Probleme gehabt. Es kamen immer mehr Leute aus dem Ausland, die billiger waren. Da blieb für mich nicht mehr viel übrig. Auftraggeber haben oft später oder zu wenig gezahlt", so die damalige Situation des Angeklagten. Durch die finanzielle Schieflage sei er schließlich straffällig geworden. Einige Angestellte mussten entlassen werden und um die restlichen Löhne zahlen zu können, hat er selbst ein geringeres Gehalt gezahlt bekommen und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt.
15846,67 Euro sind der Lüdenscheider der Krankenkasse schuldig geblieben, weshalb sich der 55-Jährige im Gericht verantworten muss." Er ist ein guter Waldarbeiter, aber kein guter Kaufmann", erklärt der Verteidiger das fehlende Wissen des Mannes bezüglich Büroangelegenheiten. Sein Mandant habe deshalb wohl alles über einen Steuerberater gemacht. Ob dieser aber auch für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge zuständig gewesen ist, sei unklar.
Der Richter zeigt sich unentschlossen. Der persönliche Eindruck des Angeklagten vermittelte, dass er nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet, sondern Angestellte hatte bezahlen wollen. Zur kompletten Aufklärung des Falles seien sehr viele Ermittlungen nötig.
Aus der Prozessakte ergibt sich, dass der Lüdenscheider 2024 wegen eines Straßenverkehrsdeliktes eine mit 5000 Euro hohe und mit einzubeziehende Geldstrafe kassiert hatte. Das Gericht war damals von einem zu hohen Einkommen des Mannes ausgegangen. Der 55-Jährige hatte die Frist verpasst, dagegen vorzugehen, aufgrund dessen stellt der Richter das Verfahren bezüglich der Krankenkassenbeiträge ein.