Bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 14. September gibt es Schwierigkeiten. Das teilt die Stadtverwaltung mit. Die Probleme würden bei der Deutschen Post AG liegen. In einer Pressemitteilung erklärt die Stadt Plettenberg, was Betroffene unternehmen können, um an der Wahl teilzunehmen.
Bereits Anfang September hatte die Stadtverwaltung festgestellt, dass es bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen zu den Kommunalwahlen Probleme, bzw. Verzögerungen gab. „Dies war für die Bevölkerung und unser Wahlamt bereits äußerst ärgerlich, aber mit einem gewissen Abstand zum Wahltermin noch verkraft- und regelbar“, schreibt Stadtpressesprecher Hanno Grundmann. Nun sehe man sich erneut mit Problemen bei der Zustellung konfrontiert. „Briefwahlunterlagen werden nicht oder erst mit enormer Verzögerung zugestellt.“ Folgende Fälle seien bekannt:
- Die Briefwahl wurde von Personen eines gleichen Haushalts an einem Tag beantragt und bearbeitet, die Briefwahlunterlagen trafen mit großem Abstand dort ein oder es wurde nur für eine Person des Haushalts zugestellt.
- Die Briefwahlunterlagen wurden beantragt und sind bisher gar nicht eingetroffen.
- Generell wurden erwartete Postsendungen in den letzten Wochen (auch an die Stadtverwaltung Plettenberg selbst) gar nicht zugestellt.
„Insgesamt sind uns derzeit mehrere Dutzend Fälle bekannt“, so Grundmann. „Dies ist ein für uns so nicht hinnehmbarer Zustand – vor allem vor Wahlen!“ Auf erneute Nachfrage bei der Deutschen Post AG sei mitgeteilt worden, dass die Postsendungen für Plettenberg fehlgeleitet wurden und dies jetzt korrigiert würde.
Was tun, wenn wahlberechtigte Personen Briefwahl beantragt haben und die Briefwahlunterlagen bisher nicht eingetroffen sind?
„Bitte setzen Sie sich mit dem Wahlamt der Stadt Plettenberg in Verbindung. Hier wird der Fall geprüft“, so Grundmann. Für Betroffene bestehe die Möglichkeit, bis Freitag (12.09.2025), 15 Uhr, die Briefwahlunterlagen ggf. zu stornieren und neue auszustellen. „Fälle, die uns erst am Samstag oder Sonntag (13. und 14.09.2025) bekannt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.“
Außerdem könne weiterhin zu den Öffnungszeiten des Rathauses die Möglichkeit genutzt werden, die Briefwahl vor Ort durchzuführen. Die zuvor ausgestellten Unterlagen würden für ungültig erklärt und neue ausgehändigt.
Allerdings können betroffene Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen beantragt haben, nicht am Wahlsonntag in ihrem Wahllokal wählen, da sie im Wählerverzeichnis einen Sperrvermerk besitzen und so die doppelte Stimmabgabe verhindert wird. Um doch noch im Wahllokal wählen zu können und eine doppelte Stimmabgabe sicher auszuschließen, muss die Briefwahl bzw. der Wahlschein vorher storniert werden.
Betroffene haben daher noch bis zum Freitag (12.09.25), 15:00 Uhr, Zeit, sich mit dem Wahlamt für eine Lösung des Problems in Verbindung zu setzen. Dies kann per E-Mail an [email protected] geschehen, oder mit einem Anruf an die 02391/923-189 oder -114. „Eine persönliche Vorsprache ist auch möglich“, betont Grundmann.
Die Stadtverwaltung stehe weiter im ständigen Austausch mit der Deutschen Post AG und bitte alle Betroffenen um Verständnis.