Die Frist ist abgelaufen. Der Grundstückseigentümer, der gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Lennebrücke geklagt hatte, zieht nicht mehr vor das Bundesverwaltungsgericht. Der Weg für den Neubau ist somit frei.
Wie bereits mehrfach berichtet, hatte ein Grundstückseigentümer, der namentlich nicht genannt werden darf, gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. Als Begründung hatte er eine der größten Sammlungen an Argumenten eingereicht, die der Vorsitzende Richter je gesehen hatte. Allerdings war am Ende der Verhandlung klar, dass die Klage abgewiesen wird und eine Revision nicht zugelassen wird. Dagegen hätte der Grundstückseigentümer beim Bundesverwaltungsgericht erneut Klage einreichen können. Aber: "Es wurden keine Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Das Urteil des OVG ist seit Freitag (5.9.) rechtskräftig. Das Verfahren ist für uns damit abgeschlossen", sagt Gudrun Dahme, Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht und Pressesprecherin auf Nachfrage von LokalDirekt. Damit ist klar, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer Lennebrücke in Nachrodt endgültig rechtskräftig ist.
Was genau das nun bedeutet, ist noch unklar. Seitens Straßen.NRW gab es am heutigen Montag keine Stellungnahme. Die Bezirksregierung verwies derweil auf das Gericht. Gudrun Dahme erklärte jedoch, dass diese Frage nun keine Frage des Gerichts mehr sei.
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