In einem feierlichen Rahmen sind im Kreishaus Lüdenscheid 55 Menschen aus 13 verschiedenen Herkunftsländern in die deutsche Staatsbürgerschaft aufgenommen worden.
Feierliches Bekenntnis zum Grundgesetz
Alle Frauen und Männer ab 16 Jahren legten ein feierliches Bekenntnis ab, in dem sie sich verpflichteten, die Gesetze sowie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Im Anschluss überreichte der Landrat Ralf Schwarzkopf die Einbürgerungsurkunden und jeweils ein Exemplar des Grundgesetzes. Damit können nun in den zuständigen Rathäusern Personalausweise und Reisepässe beantragt werden. Zum Abschluss der Veranstaltung wurde gemeinsam die deutsche Nationalhymne gesungen, wie der Märkische Kreis berichtet.
Rund 65 Prozent der neu Eingebürgerten sind jünger als 40 Jahre. Die Altersspanne reichte dabei vom jüngsten neuen Staatsbürger – einem sechs Jahre alten Kind aus Albanien – bis hin zu einer Frau aus Belarus, die sich mit 69 Jahren ganz bewusst für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden hat.
Die neu eingebürgerten Personen stammen aus nachfolgenden Staaten:
- Afghanistan: 2
- Albanien: 10
- Belarus: 2
- Bosnien-Herzegowina: 1
- Griechenland: 1
- Kirgisistan: 1
- Kosovo: 1
- Kroatien: 1
- Russland: 5
- Serbien: 1
- Staatenlos: 4
- Syrien: 3
- Türkei: 20
- Ukraine: 3
Wohnorte im Märkischen Kreis:
- Altena: 3
- Balve: 4
- Halver: 2
- Hemer: 7
- Kierspe: 2
- Meinerzhagen: 8
- Menden: 23
- Plettenberg: 1
- Schalksmühle: 3
- Werdohl: 2
Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchte, muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehört ein mindestens fünfjähriger legaler Aufenthalt in Deutschland, der Nachweis von Sprachkenntnissen und kulturellem Wissen sowie die Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe zu sichern.









